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Urteil Ausschluss der Rückübertragung wegen rechtsgeschäftlicher Veräußerung
Schlagworte
Ausschluss der Rückübertragung wegen rechtsgeschäftlicher Veräußerung
Leitsatz
Der Ausschlußtatbestand des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 VZOG wird durch die Vorschrift des § 6 ZOEG nicht berührt.
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