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Urteil Apothekenbetriebsrecht


Schlagworte

Apothekenbetriebsrecht; Deutsche Wirtschaftskommission; Liste A; Enteignung; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage: Enteignungspraxis

Leitsätze

1. Der Entzug der Apothekenbetriebsrechte durch die Verordnung über die Neuregelung der Besitz- und Betriebsrechte vom 13. Dezember 1945 stellt eine Enteignung der Apotheke dar.

2. Der Beschluß der Deutschen Wirtschaftskommission vom 21. September 1948 betreffend die Sonstigen Vermögen bewirkt die Enteignung des gesamten Vermögens der in der Liste A genannten Personen, unabhängig von der dortigen Nennung der Objekte oder ihrer Wertangabe.

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