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Urteil Abstandszahlung
Schlagworte
Abstandszahlung; Renovierungsarbeiten des Vormieters
Leitsätze
1. Eine gemäß § 4 a Abs. 1 Satz 1 WoVermG unwirksame Vereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter stellt es auch dar, wenn sich der Vormieter ein Entgelt für die von ihm geleisteten Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten versprechen läßt.
2. Auf eine derartige Vereinbarung findet § 4 a Abs. 2 WoVermG weder direkt noch analog Anwendung.
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