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Urteil Mietsenkung nach dem Berliner Mietendeckel


Schlagworte

Mietsenkung nach dem Berliner Mietendeckel

Leitsatz

Daraus, dass alle Vermieter in Berlin ihre zunächst wirksam vereinbarten Mieten in bestehenden Mietverhältnissen auf das nach § 5 Abs. 1 Satz 2 MietenWoG Bln zulässige Maß absenken müssen, folgt nicht, dass daraus hinreichend schwere Nachteile von besonderem Gewicht oder gar irreversiblen Schäden entstehen, weil Vermieter für den Fall, dass sich die Norm nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache als verfassungswidrig erweist, die mit ihren Mietern vertraglich vereinbarten Beträge rückwirkend verlangen können, auch wenn insoweit die nicht von der Hand zu weisende Gefahr besteht, dass einzelne Mieter die erst nachträglich geschuldete Miete nicht mehr zahlen können, weil sie keine Rücklagen dafür gebildet haben.

(Leitsatz der Redaktion)

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