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  1. 9 C 733/83 - Modernisierungsankündigung; Baubeschreibung/inhaltliche Anforderungen; Duldungspflicht/gegenüber Modernisierungsmaßnahmen; Durchlauferhitzer/Aufstellungsort; Gas-Etagenheizung/Einbau; Heizkörper/Größe und Aufstellungsort; Mitteilung/vorgesehener Modernisierungsmaßnahmen; Rohrleitungen/Verlauf; Überlegungsfrist/für den Mieter; Wohnungsbesichtigung/Pflicht des Vermieters zur
    Leitsatz:
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    04.01.1984
  2. 4 C 740/83 - Einstweilige Verfügung; Anschluß/ans Breitbandnetz der Deutschen Bundespost; Breitbandnetz/Anschluß; einstweilige/Verfügung; Prüfung/der Duldungspflicht im einstweiligen Rechtsschutz; Verfügung/einstweilige; Zustimmung/zu Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Der Mieter kann sich gegen Modernisierungsmaßnahmen (hier: Kabelfernsehanschluß), mit denen der Vermieter ohne Einwilligung des Mieters oder ein entsprechendes Duldungsurteil beginnt, mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen.
    AG Neukölln
    06.01.1984
  3. 4 W - RE 608/83 - Gesetz zur Regelung der Miethöhe
    Leitsatz: Aus Inhalt, Sinn und Zweck des § 2 I 1 Nr. 3 MHG (n. F.) ergibt sich, daß die 30 %ige "Kappungegrenze" nur für diejenigen Mieterhöhungsverlangen gilt, die dem Mieter nach dem 31.12.1982 zugegangen sind. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)
    OLG Koblenz
    06.01.1984
  4. 13 C 583/83 - Wohnraum im Studentenheim; Wohnraumkündigungsschutz; Studentenwohnheim
    Leitsatz: Der Wohnraumkündigungsschutz für Wohnraum in einem Studentenwohnheim entfällt nur dann, wenn der Wohnraum zum Zeitpunkt der Kündigung noch Teil eines Studentenwohnheims ist.
    AG Charlottenburg
    11.01.1984
  5. VIII ARZ 13/83 - Rechtsfolge einer Mietpreisüberhöhung; Teilnichtigkeit; Preisform Wohnraum; Mietzinsvereinbarung; Mietpreisüberhöhung; Mieterschutzvorschrift; Wesentlichkeitsgrenze; Vergleichsmiete; ortsübliche
    Leitsatz: Liegt eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG vor, so ist die Vereinbarung Insoweit nichtig, als der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als nur unwesentlich übersteigt.
    BGH
    11.01.1984
  6. VIII ARZ 13/83 - Rechtsfolge einer Mietpreisüberhöhung; Teilnichtigkeit; Preisform Wohnraum, Mietzinsvereinbarung, Mietpreisüberhöhung, Mieterschutzvorschrift, Wesentlichkeitsgrenze, Teilnichtigkeit; Vergleichsmiete, ortsübliche
    Leitsatz: Liegt eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG vor, so ist die Vereinbarung insoweit nichtig, als der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als nur unwesentlich übersteigt.
    BGH
    11.01.1984
  7. VIII ARZ 6/83 - Rückforderung preisrechtswidriger Leistungen; Zuständigkeit des Amtsgerichts; Mietpreisbindung; Leistungen; preisrechtswidrig; Mietzins; nicht geschuldeter; Rückforderung; Rückforderungsanspruch; ungerechtfertigte Bereicherung; Zuständigkeit; gerichtete; Amtsgericht; anschließende Zuständigkeit
    Leitsatz: a) Die Herbeiführung eines Rechtsentscheids des Bundesgerichtshofs setzt nicht voraus, daß das Oberlandesgericht von einem Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofes oder eines anderen Oberlandesgerichts abweicht. Auch Abweichungen von obergerichtlichen Beschwerdeentscheidungen, die im Rahmen eines Armenrechtsverfahrens ergangen sind, sind beachtlich. b) Prozessuale Rechtsfragen können Gegenstand eines Rechtsentscheids sein, wenn sie in einem engen inneren Sachzusammenhang mit einer Rechtsfrage des materiellen Wohnraummietrechts stehen. c) Die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 29 a Abs. 1 Satz 1 ZPO gilt auch für Klagen, mit denen der Anspruch eines Wohnraummieters gegen seinen Vermieter auf Erstattung mietpreisrechtlich nicht geschuldeter Leistungen geltend gemacht wird.
    BGH
    11.01.1984
  8. VIII ARZ 6/83 - Rückforderung preisrechtswidriger Leistungen; Zuständigkeit des Amtsgerichts; Mietpreisbindung; Leistungen, preisrechtswidrige; Mietzins, nicht geschuldeter; Rückforderung; Rückforderungsanspruch; ungerechtfertigte Bereicherung; Zuständigkeit, gerichtliche; Amtsgericht, ausschließliche Zuständigkeit
    Leitsatz: Die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 29 a Abs. 1 Satz 1 ZPO gilt auch für Klagen, mit denen der Anspruch eines Wohnraummieters gegen seinen Vermieter auf Erstattung mietpreisrechtlich nicht geschuldeter Leistungen geltend gemacht wird.
    BGH
    11.01.1984
  9. VIII ARZ 6/83 - Rückforderung preisrechtswidriger Leistungen; Zuständigkeit des Amtsgerichts; Mietpreisbindung; Leistungen, preisrechtswidrig; Mietzins, nicht geschuldeter; Rückforderung; Rückforderungsanspruch; ungerechtfertigte Bereicherung; Zuständigkeit, gerichtete; Amtsgericht, anschließende Zuständigkeit
    Leitsatz: Die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 29 a Abs. 1 Satz 1 ZPO gilt auch für Klagen, mit denen der Anspruch eines Wohnraummieters gegen seinen Vermieter auf Erstattung mietpreisrechtlich nicht geschuldeter Leistungen geltend gemacht wird.
    BGH
    11.01.1984
  10. VIII ZR 237/82 - Umfang der Erlaubnis zur Untervermietung; Gewerberaummiete; Mietzweck; Gebrauchsüberlassung; Gebrauch, vertragsgemäßer; Untervermietung, Erlaubnis; Widerruf der Erlaubnis; Wichtiger Grund; Gewissensnot; Sex-Shop; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung, fristlose; Nichtgewährung des Gebrauchs
    Leitsatz: a) Ist in einem Mietvertrag über Gewerberaum dem Mieter allgemein die Erlaubnis zur Untervermietung zum Betrieb eines Gewerbes erteilt, so ist er gleichwohl nicht berechtigt, die Mietsache zur Ausübung eines Gewerbes unterzuvermieten, daß ihm selbst nach dem Mietvertrag nicht gestattet ist (hier: Untervermietung zum Betrieb eines Sex-Shops). b) Der Vermieter von Gewerberaum kann eine allgemein erteilte Erlaubnis zur Untervermietung im Einzelfall aus wichtigem Grund widerrufen. c) Widerspricht bei allgemein erteilter Erlaubnis zur Untervermietung dieser im Einzelfall ohne ausreichenden Grund, so ist der Mieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages nach § 542 BGB und nicht nur zur ordentlichen Kündigung nach § 549 Abs. 1 Satz 2 BGB berechtigt.
    BGH
    11.01.1984