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  1. 8 C 17/84 - Betriebskostenzuschlag; Ausschluß der Grundmieterhöhung; Wohnwertzuschlag; Betriebskostenzuschlag/Umlegung; Gesamtmietfläche/als Umlegungsmaßstab für Betriebskostenzuschläge; Gewerbeteil/Trennung vom Wohnteil bei Umlegungen; Grundmieterhöhung/bei teilweise gewerblich vermieteten Gebäuden; Umlegung/von Betriebskostenzuschlägen; Wohnteil/Trennung vom Gewerbeteil bei Umlegungen; Außenputz/fehlender; Betroffenheit/der einzelnen Wohnung durch einen Umstand im Sinne von § 3 Abs. 3 XII. BMG; Fassade/fehlende; Fehlen/einer Fassade; Feuchtigkeitsabweisung/mangelhafte; Grundmieterhöhung/Ausschluß gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG; Wärmedämmung/mangelhafte
    Leitsatz: Eine Betriebskostenerhöhung ist formell unwirksam, die entgegen § 4 Abs. 3 Satz 3 XII. BMG nicht zwischen Wohn- und Gewerbeteil in einem Haus unterscheidet. Ist ein nicht unbeträchtlicher Teil einer Außenwand eines Altbaues ohne Fassade, ist die allgemeine Grundmietenerhöhung um 3 % ab 1. Januar 1984 ausgeschlossen, auch wenn die Wohnung des Mieters, der die Zahlung dieser Mieterhöhung verweigert, in einem anderen Wohntrakt des Hauses liegt und damit nicht von der schadhaften Außenwand betroffen ist. Der Wohnwertzuschlag ist zulässig; die in der betreffenden Rechtsverordnung festgelegten Klassifikationsmerkmale sind von der Ermächtigungsgrundlage des § 5 XII. BMG gedeckt.
    AG Charlottenburg
    16.03.1984
  2. 63 S 301/82 - Feststellungsklage zur Verjährungsunterbrechung; Verjährung des Rückforderungsanspruchs bei rückwirkender Herabsetzung der Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; rückwirkende Herabsetzung; Rückforderungsanspruch; Verjährungsfrist; Verjährungsunterbrechung; Feststellungsklage; Preisstellenbescheid; Bestandskraft
    Leitsatz: 1. Da der Antrag auf Mietherabsetzung bei der Preisstelle für Mieten die Verjährungsfrist des § 30 I 2 I. BMG nicht unterbricht, ist eine Feststellungsklage zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung zulässig. 2. Das Feststellungsinteresse für einen zurückliegenden Zeitraum ist gegeben, da nach § 2 I Satz 1 I. BMG die Möglichkeit einer rückwirkenden Mietpreisherabsetzung besteht. 3. Für die Begründetheit der Feststellungsklage reicht es bereits aus, daß ein Anspruch auf Rückforderung zu viel entrichteten Mietzinses möglich und wahrscheinlich ist.
    LG Berlin
    16.03.1984
  3. 64 S 395/83 - Gebrauchswertverbesserung; Einsparung/von Heizenergie; Fenster/Austausch; Isolierverglasung; Kaution/Zweckbestimmung; Küche/Isolierverglasung; nachhaltige/Einsparung von Heizenergie; Rückwirkung/von § 29 a Abs. 6 I. BMG n.F.; Wohnraumcharakter/einer Küche
    Leitsatz: 1. Im preisgebundenen Altbau stellt auch eine vor Änderung des § 29 a I. BMG gezahlte Kaution, für die kein beschränkter Sicherungszweck gem. § 29 a Abs. 6 I. BMG vereinbart wurde, eine rückforderbare preisrechtswidrige einmalige Leistung der (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). 2. Im übrigen wäre selbst bei einer entsprechenden Vereinbarung die Leistung rückforderbar, da dem Änderungsgesetz keine rückwirkende Kraft beigelegt wurde. 3. Der Austausch von Einfachfenstern gegen isolierverglaste Fenster kann eine einen Modernisierungszuschlag rechtfertigende Gebrauchswertverbesserung darstellen. Dies ist bei einer Küche nicht der Fall.
    LG Berlin
    16.03.1984
  4. 65 S 348/83 - Eigenbedarf; Auslandsaufenthalt/eines "Familienangehörigen"; Betriebsbedarf/als Kündigungsgrund; Eigenbedarf/als Kündigungsgrund; Erbe/als "Familienangehöriger"; Familienangehöriger/im Sinne von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB; Hauswartwohnung/Widmung als Kündigungsgrund; Kündigung/wegen Eigenbedarfs; Neffe/als "Familienangehöriger"
    Leitsatz: Auch ein Neffe des Vermieters, der das Haus einst erben soll, ist kein Familienangehöriger im Sinne von § 564 b BGB, so daß diesen Wohnbedarf eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters nicht rechtfertigt.
    LG Berlin
    16.03.1984
  5. VG 13 A 233.83 - Schaffung von Ersatzwohnraum; Wegfall der Ausgleichsabgabe; Zweckentfremdung; Ausgleichsabgabe; Wohnung, unbewohnbare; Straßenlärm; Ersatzwohnraum, Schaffung von; Praxisräume
    Leitsatz: 1. Unbewohnbar wegen Straßenlärms und damit der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung entzogen sind Wohnungen nur dann, wenn die Belastung durch Straßenlärm so stark ist, daß sie im enteignungsrechtlichen Sinne als "schwer und unerträglich" einzustufen ist. 2. Die mit einer Zweckentfremdungsgenehmigung verbundenen Verpflichtungen zur Zahlung einer monatlichen Ausgleichsabgabe muß entfallen, sobald und soweit Ersatzwohnraum geschaffen worden ist (hier: Entfallen der Ausgleichsabgabe für orthopädische Praxis bei Vermietung einer neu gebauten Dachwohnung zur jeweiligen Einstiegsmiete im sozialen Wohnungsbau).
    VG Berlin
    16.03.1984
  6. 61 S 399/83 - Kündigung durch Vermieter bei Mehrheit von Mietern; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung, Mietermehrheit; Mietermehrheit, Kündigung; Formularklausel, Kündigung gegenüber Mietermehrheit; Wirksamkeit der Kündigung/Mietermehrheit; Kündigungserklärung, gegenüber Mietermehrheit
    Leitsatz: Haben die Parteien des Mietvertrages formularmäßig vereinbart, daß bei einer Mehrheit von Mietern für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird, dann ist die nur einem der Mieter gegenüber erklärte Kündigung wirksam.
    LG Berlin
    19.03.1984
  7. 8 C 261/83 - Allgemein üblicher Zustand; Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht d. Mieters; Zustand, allgemein üblich; Nachtstromspeicherheizung
    Leitsatz: 1. Die Angleichung einer Wohnung an einen Standard, der in 80 % aller Wohnungen eines Berliner Verwaltungsbezirkes vorhanden ist, muß als Angleichung an den allgemein üblichen Standard im Sinne des § 541 b Abs. 1 letzter Halbsatz angesehen werden (hier: Einbau einer Nachtstromspeicherheizung). 2. Bei der Beurteilung der Frage der allgemeinen Üblichkeit ist auf die örtliche Lage innerhalb Berlins abzustellen. 3. Bei der Feststellung des Maßstabes für die allgemeine Üblichkeit ist nicht zwischen Alt- und Neubau zu unterscheiden.
    AG Schöneberg
    19.03.1984
  8. 13 C 768/83 - Betriebskosten der Zentralheizung; Heizkostenabrechnung; Kosten der Verbrauchserfassung; Kosten der Abrechnung
    Leitsatz: Kosten der Verbrauchserfassung und der kaufmännischen Abrechnung sind in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung umlagefähig.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    19.03.1984
  9. 13 C 768/83 - Betriebskosten der Zentralheizung; Heizkostenabrechnung; Kosten der Verbrauchserfassung; Kosten der Abrechnung
    Leitsatz: Kosten der Verbrauchserfassung und der kaufmännischen Abrechnung sind in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung umlagefähig.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    19.03.1984
  10. 20 RE Miet 1/84 - Mieterhöhung; Ermittlung der Kappungsgrenze
    Leitsatz: Bei Ermittlung der Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG n. F. sind auch Erhöhungen des Mietzinses vor dem 1. Januar 1983 zu berücksichtigen.
    OLG Frankfurt
    19.03.1984