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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 313)
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61 S 361/83 - Zustimmungsverlangen/Zurückbehaltungsrecht; Mieterhöhungsverlangen/Zurückbehaltungsrecht; Mieterhöhung/Zurückbehaltungsrecht; Zurückbehaltungsrecht/Zustimmungsverlangen; Zurückbehaltungsrecht/Mieterhöhung; Zurückbehaltungsrecht/MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Dem Mieter steht gegenüber dem Zustimmungsverlangen des Vermieters ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.LG Berlin13.02.1984
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15 C 472/83 - Ausschließlicher Gerichtsstand bei Bürgschaftsklage; Gerichtsstand; Bürge des MietersLeitsatz: Die ausschließliche Gerichtszuständigkeit nach § 29 a ZPO ist auch für solche Klagen gegeben, die gegen den selbstschuldnerischen Bürgen einer Mietvertragspartei erhoben werden.AG Schöneberg14.02.1984
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VIII ZR 213/82 - Vorenthaltung der Mietsache bei Untervermietung; Zurückgabe der Mietsache; Vorenthaltung der Mietsache; Nutzungsentschädigung; Mietursächliches Verschulden des Vermieters; Untermietvertrag, Gebundensein des MietersLeitsatz: 1. Der Mieter enthält dem Vermieter die Mietsache auch dann vor, wenn er sie sich wegen der auf Grund eines Untermietvertrages bestehenden Bindungen nicht rechtzeitig wiederbeschaffen kann. 2. Der Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB ist nicht deswegen nach § 254 BGB zu kürzen, weil der Vermieter von seinem Herausgabeanspruch gegen den Untermieter nach § 556 Abs. 3 BGB keinen Gebrauch macht.BGH15.02.1984
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61 S 305/83 - Heizkostenabrechnung; Kostenaufteilung bei verbundener Anlage; Heizkostenumlage; Heizwärmekosten; Warmwasserkosten; Aufteilungsschlüssel; Berliner Formel; Reserve-Heizöl; Ankaufkosten; verbundene AnlageLeitsatz: 1. Ist die zentrale Heizungsanlage mit der zentralen Warmwasserversorgungsanlage verbunden, so dürfen nach der sogenannten Berliner Formel die einheitlich entstandenen Kosten im Verhältnis von ein Drittel (Warmwasser) zu zwei Drittel (Heizwärme) aufgeteilt werden. 2. Lagert ein Vermieter Reserve-Heizöl ein, so darf er bei einer späteren Verheizung dieses Heizöl nicht nach den heutigen Ankaufkosten (aktualisierter Preis) abrechnen, sondern darf lediglich die ihm tatsächlich entstandenen Aufwendungen in der Heizkostenabrechnung ansetzen.LG Berlin20.02.1984
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OVG 4 B 70.83 - Maßnahme zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mieterhöhung; Modernisierungszuschlag; Heizenergie, Einsparung von FernwärmeanschlußLeitsatz: 1. Der Begriff der nachhaltigen Einsparung von Heizenergie in § 11 Abs. 1 AMVOB ist derselbe wie in § 3 Abs. 2 ModEnG. 2. Der Mieterhöhungsgrund wegen Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie hat nicht zur tatbestandlichen Voraussetzung, daß die die Mieterhöhung zulassenden Maßnahmen des Vermieters sich unmittelbar zum Vorteil der Mieter auswirken.OVG Berlin21.02.1984
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8 W REMiet 194/84 - Schriftformerfordernis; Erhöhungsverlangen, Wirksamkeit; Erhöhungsverlangen, Anlage zum; Verbindung, körperliche Schrifterfordernis, BegründungszwangLeitsatz: Für die gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG erforderliche schriftliche Begründung des Erhöhungsverlangens reicht es im Falle des Hinweises auf die Miete von Vergleichswohnungen (Abs. 2 Satz 4) aus, wenn der Vermieter in dem Schreiben, in dem er gegenüber dem Mieter seinen Anspruch auf Erhöhung des Mietzinses geltend macht, auf eine diesem Schreiben beigefügte Aufstellung von Vergleichswohnungen Bezug nimmt, die nicht unterschrieben ist, mit dem Schreiben des Erhöhungsverlangens keine auf Dauer angelegte Verbindung hat und keine Bezugnahme auf das Erhöhungsverlangen enthält.KG22.02.1984
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8 W ReMiet 194/84 - Mieterhöhung; Zustimmungsverlangen; Aufstellung von VergleichswohnungenLeitsatz: Für die gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG erforderliche schriftliche Begründung des Erhöhungsverlangens reicht es im Falle des Hinweises auf die Miete von Vergleichswohnungen (Abs. 2 Satz 4) aus, wenn der Vermieter in dem Schreiben, in dem er gegenüber dem Mieter seinen Anspruch auf Erhöhung des Mietzinses geltend macht, auf eine diesem Schreiben beigefügte Aufstellung von Vergleichswohnungen Bezug nimmt, die nicht unterschrieben ist, mit dem Schreiben des Erhöhungsverlangens keine auf Dauer angelegte Verbindung hat und keine Bezugnahme auf das Erhöhungsverlangen enthält.KG22.02.1984
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8 W ReMiet 328/84 - Verjährungsfristen für konkurrierende Ansprüche; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; unerlaubte Handlung; vorsätzliche Täuschung; Verjährungsfrist; ungerechtfertigte BereicherungLeitsatz: Zu den Verjährungsfristen für konkurrierende Ansprüche bei Mietpreisverstößen durch vorsätzliche Täuschung. (Der Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.)KG23.02.1984
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8 W REMiet 328/84 - Verjährungsfristen für konkurrierende Ansprüche; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; unerlaubte Handlung; vorsätzliche Täuschung; Verjährungsfrist; ungerechtfertigte BereicherungLeitsatz: Konkurriert ein Rückgewähranspruch wegen einer mietpreisrechtswidrigen Leistung gemäß § 30 Abs. 1 I. BMG mit einem Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung, so ist die Anwendung des § 852 Abs. 3 BGB nicht ausgeschlossen.KG23.02.1984
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8 W RE Miet 328/84 - Verjährungsfristen für konkurrierende Ansprüche; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; unerlaubte Handlung; vorsätzliche Täuschung; Verjährungsfrist; ungerechtfertigte BereicherungLeitsatz: Zu den Verjährungsfristen für konkurrierende Ansprüche bei Mietpreisverstößen durch vorsätzliche Täuschung. (Der Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.)KG23.02.1984