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  1. RE-Miet 4/84 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Betriebskosten; Sammelheizungskosten
    Leitsatz: Für die Entscheidung, ob der Mieter, den vertragsgemäß die "Kosten für Sammelheizung" treffen, schlechthin die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. BV angeführten, nicht aber die darin nicht angeführten Betriebskosten zu tragen hat, kommt es auf die sinngemäße Anwendung der Anlage 3 für die Auslegung des Begriffs "Kosten für Sammelheizung" jedenfalls dann nicht an, wenn der Vertrag zusätzlich einen Rahmenbetrag (hier ca. 70 DM) als überschlägige Berechnung der Inanspruchnahme des Mieters enthält (Rechtsentscheid abgelehnt).
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    16.10.1984
  2. 4 C 381/84 - Kein Zurückbehaltungsrecht bei verweigerter Übersendung von Berechnungsunterlagen; Preisgebundener Neubauwohnraum; Betriebskostenumlage; Mietzinserhöhung; Fälligkeit; Zurückbehaltungsrecht; Auskunftspflicht (Vermieter); Berechnungsunterlagen; Übersendung von Ablichtungen; Weigerung
    Leitsatz: Der Anspruch des Mieters gem. § 29 NMV auf Übersendung der Berechnungsunterlagen führt nicht dazu, daß bei Weigerung des Vermieters, dem Verlangen nachzukommen, der Mieter in Bezug auf die Nachzahlungsforderung des Vermieters ein Zurückbehaltungsrecht besitzt.
    AG Neukölln
    10.10.1984
  3. 5 C 233/84 - Mietpreisgleitklausel; Mietvertrag - formularmäßige Mietpreisgleitklausel; Formularvertrag - Einbeziehung der Mietpreisgleitklausel; Formularklausel - Mietpreisgleitklausel
    Leitsatz: Eine Mietpreisgleitklausel, die formularmäßiger Bestandteil des Mietvertrages ist, kann nach § 10 Nr. 6 AGBG als solche nicht wirksam vereinbart werden, sondern bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Individualvereinbarung.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.10.1984
  4. 5 C 318/84 - Wohnwertzuschlag; Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Benutzung von Nebenräumen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Grundmietenerhöhung - Ausschluß; Hausflur; Treppenräume; Trockenboden; Mitbenutzung von Nebenräumen; Instandhaltung
    Leitsatz: 1. § 5 12. BMG verstößt nicht gegen Art. 80 GG, da die Gesetzesbestimmung eine im Sinne des Art. 80 GG hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage darstellt. 2. § 5 Abs. 2 Satz 2 12. BMG ist nicht Teil der Ermächtigungsvorschrift des § 5 Abs. 1, 2 Satz 1, sondern richtet sich an die Rechtsanwendung. 3. Zur Frage, wann ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 4 12. BMG vorliegt. 4. Der Vermieter ist nicht berechtigt, eine vertragliche Vereinbarung über die Benutzung des Trockenbodens einseitig zu widerrufen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.10.1984
  5. 64 S 173/84 - Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Entscheidung dem Grunde nach; Isolierglasfenster; Küchenfenster
    Leitsatz: 1. Die Zivilgerichte sind seit dem Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Altbaumietenverordnung Berlin nicht gehindert, über Ansprüche auf Wertverbesserungszuschläge nach § 11 Abs. 1 AMVOB dem Grunde nach ohne vorherigen Bescheid der Preisstelle für Mieten gem. § 11 Abs. 6 AMVOB zu befinden. 2. Der Austausch von Einfachfenstern gegen isolierverglaste Fenster stellt dann keine Gebrauchswertverbesserung dar, wenn die besonderen Eigenschaften der Isolierglasfenster, nämlich die erhöhte Schall- und Wärmeisolierung, in bestimmten Räumen bestimmter Wohnungen nicht zum Tragen kommt. Der Einbau dieser Fenster in der Küche ist jedenfalls dann keine Wertverbesserung, wenn der gleichzeitig vorgenommene Austausch der vorhandenen Holz-Kastendoppelfenster in der Wohnung gegen dreifach-isolierverglaste Fenster ebenfalls nicht als Wertverbesserung anzusehen ist (Ergänzung zu dem Urteil vom 16.3.1984 - 64 S 395/83 -, abgedruckt in GE 1984, 8872).
    LG Berlin
    09.10.1984
  6. 4 C 316/84 - Betriebskostenzuschläge; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Ansatz, Berechnung
    Leitsatz: 1. Zur Berechnung und Geltendmachung von Betriebskostenzuschlägen gem. § 4 XII. BMG. 2. Beim Ansatz von Betriebskosten kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern auf den Zeitraum, für den das Entgelt entrichtet wurde.
    AG Schöneberg
    05.10.1984
  7. 12 C 409/84 - Vollständiger Heizungsausfall; Mangel der Mietsache; Heizungsausfall; Mietzinsminderung
    Leitsatz: Zur Mietminderung bei vollständigem Heizungsausfall (50 % der Grundmiete).
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    05.10.1984
  8. 12 C 409/84 - Vollständiger Heizungsausfall; Mangel der Mietsache; Heizungsausfall; Mietzinsminderung; Schadenersatz wegen Nichterfüllung; Aufrechnungsverbot
    Leitsatz: Zur Mietminderung bei vollständigem Heizungsausfall (50 % der Grundmiete).
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    05.10.1984
  9. VG 14 A 269.83 - Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Fernwärme; Gasetagenheizung; Sanitärobjekttausch; Postleerrohre
    Leitsatz: 1. Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Fernwärme ersetzt Primärenergie durch Abfallwärme und ist demzufolge eine Modernisierung. 2. Der Austausch von Sanitärobjekten stellt keine Modernisierung dar. 3. Die Einrichtung von Postleerrohren ist keine Modernisierung.
    VG Berlin
    04.10.1984
  10. VG 14 A 273.83 - Mietpreisbindung verfassungsgemäß; Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Eigentumsgarantie; Stichtagsmiete; Stoppmiete; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Spülkasten; Druckspüler
    Leitsatz: 1. Keine Berücksichtigung von vor Inkrafttreten der AMVOB durchgeführten Wertverbesserungsmaßnahmen im Rahmen der Stichtagsmietenfestsetzung. 2. Zur Frage, wann die Stoppmiete anstelle der alten Stichtagsmiete Ausgangspunkt für die Ermittlung der neuen Stichtagsmiete sein kann. 3. Die Installation von Spülkästen anstelle von Druckspülern mit unzureichendem Wasserdruck ist keine Modernisierung.
    VG Berlin
    04.10.1984