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Urteil Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Fernwärme; Gasetagenheizung; Sanitärobjekttausch; Postleerrohre
Leitsatz
1. Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Fernwärme ersetzt Primärenergie durch Abfallwärme und ist demzufolge eine Modernisierung.
2. Der Austausch von Sanitärobjekten stellt keine Modernisierung dar.
3. Die Einrichtung von Postleerrohren ist keine Modernisierung.
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