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  1. 20 REMiet 3/84 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Mieterhöhungsverlangen nach Ablauf der Preisbindung
    Leitsatz: Das Berufungsgericht muß die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage in nachprüfbarer Weise für den konkreten Fall erläutern (Rechtsentscheid abgelehnt).
    OLG Frankfurt
    05.11.1984
  2. 2 UH 1/84 - Nichteinhaltung von DIN-Vorschriften; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Regeln der Technik; Nichteinhaltung; DIN-Vorschriften; Zustand; zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch
    Leitsatz: Zur Bedeutung von DIN-Vorschriften für die Feststellung von Mängeln der Mietsache; zu den Anforderungen an die Begründung der Vorlagefrage. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.)
    OLG Celle
    19.07.1984
  3. 2 UH 1/84 - Fehler der Mietsache, Beurteilung; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Gebrauchstauglichkeit, geminderte; Mietzinsminderung; Minderung des Mietzinses
    Leitsatz: Für die Beurteilung, ob die vermietete Sache zur Zeit der Überlassung an den Mieter oder im Verlaufe der Mietzeit mit einem Fehler behaftet ist, der ihre Tauglichkeit zu dem vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder mindert (§ 537 Abs. 1 BGB), ist Maßstab der Zustand der Sache, der erforderlich ist, um dem Mieter uneingeschränkt den ihm zustehenden vertragsmäßigen Gebrauch zu ermöglichen. So bildet jede negative Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Sache von der durch die Erfordernisse des vertragsmäßigen Gebrauchs definierten Sollbeschaffenheit der Sache, also jede Untauglichkeit der Sache zum Vertragszweck, bereits einen Fehler.
    OLG Celle
    19.07.1984
  4. 2 UH 1/84 - Nichteinhaltung von DIN-Vorschriften; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Regeln der Technik, Nichteinhaltung; DIN-Vorschriften, Nichteinhaltung; Zustand, zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch
    Leitsatz: Allgemeine technische Vorschriften erfüllen ihre Funktion als Auslegungsmaßstab für eine mangelfrei erbrachte Vertragsleistung des Werkunternehmens. Sie sind zudem auf den Tag der Abnahme des vertragsmäßig geschuldeten Werkes bezogen. Die Tauglichkeit einer Wohnung zu einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand (§ 536 BGB) kann aus vielfältigen Gründen gegeben oder nicht gegeben sein, die von der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zur Bauzeit unabhängig sind. So kann nicht die "Konstruktion des Gebäudes zur Bauzeit", sondern vielmehr nur der bei oder nach Mietbeginn vorhandene Zustand der Wohnung für die Beurteilung maßgeblich sein, ob ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist (§ 537 BGB).
    OLG Celle
    01.08.1984
  5. 2 UH 2/83 - Grundstücksveräußerung; Mietvertrag mit dem Erbbauberechtigten; Veräußerung des Grundstücks, Erbbaurecht; Erbbauberechtigter als Vermieter; Übergang der Vermieterstellung; Eigentumsübergang am Mietgrundstück; Erbbaurecht, Löschung
    Leitsatz: Das Landgericht muß die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage ausreichend begründen, so daß das Oberlandesgericht die Entscheidungserheblichkeit auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Landgerichts prüfen kann. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen noch zum Zeitpunkt einer Entscheidung durch das Oberlandesgericht gegeben sein. Zum Eintritt des Grundstückserwerbers in den Mietvertrag des Erbbauberechtigten. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.)
    OLG Celle
    22.03.1984
  6. 2 UH 2/84 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Überholung durch Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze
    Leitsatz: Eine Vorlage zum Rechtsentscheid nach Art. III MietRÄndG wird unzulässig, wenn über die Vorlagefrage zwischenzeitlich ein Rechtsentscheid eines anderen Gerichts ergangen ist. Bei Ermittlung der Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 2 MHG n. F. sind auch Erhöhungen des Mietzinses vor dem 1. Januar 1983 zu berücksichtigen. Der Senat folgt damit dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 19. März 1984 - 20 REMiet 1/84 - und sieht von einem eigenen Rechtsentscheid und von einer Vorlage an den Bundesgerichtshof ab. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
    OLG Celle
    27.07.1984
  7. 1 W 15/84 - Mietvertrag; gemeinnütziger/Verein; Mieter/gemeinnütziger Verein; Untervermietung; Verein/gemeinnütziger; Wohnraum/Mietvertrag über
    Leitsatz: Besteht der Zweck eines Mietvertrages über zum Wohnen geeignete Räume im Untervermieten an Dritte, so handelt es sich auch dann nicht um einen Mietvertrag über Wohnraum, wenn der Mieter ein gemeinnütziger Verein ist, der mit dem Anmieten und dem Untervermieten satzungsgemäß keine eigenen wirtschaftlichen Interessen, sondern allein die Interessen der Untermieter verfolgt und wenn dies dem Vermieter bei Vertragsabschluß bekannt ist. (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Karlsruhe vom 24.10.1983 - 3 Re-Miet 4/83).
    OLG Braunschweig
    27.06.1984
  8. 1 W 15/84 - Mietvertrag; gemeinnütziger/Verein; Mieter/gemeinnütziger Verein; Untervermietung; Verein/gemeinnütziger; Wohnraum/Mietvertrag über
    Leitsatz: Besteht der Zweck eines Mietvertrages über zum Wohnen geeignete Räume im Untervermieten an Dritte, so handelt es sich auch dann nicht um einen Mietvertrag über Wohnraum, wenn der Mieter ein gemeinnütziger Verein ist, der mit dem Anmieten und dem Untervermieten satzungsgemäß keine eigenen wirtschaftlichen Interessen, sondern allein die Interessen der Untermieter verfolgt und wenn dies dem Vermieter bei Vertragsschluß bekannt ist.
    OLG Braunschweig
    27.06.1984
  9. 1 W 15/84 - Wohnraummiete bei Mietvertrag zur Weitervermietung; Wohnraummiete; Geschäftsraummiete; Weitervermietung; Untervermietung; Zwischenmieter; Gebrauchszweck; Kündigungsschutz
    Leitsatz: Besteht der Zweck eines Mietvertrages über zum Wohnen geeignete Räume im Untervermieten an Dritte, so handelt es sich auch dann nicht um einen Mietvertrag über Wohnraum, wenn der Mieter ein gemeinnütziger Verein ist, der mit dem Anmieten und dem Untervermieten satzungsgemäß keine eigenen wirtschaftlichen Interessen, sondern allein die Interessen der Untermieter verfolgt und wenn dies dem Vermieter bei Vertragsabschluß bekannt ist. (Bestätigung des Rechtsentscheides des OLG Karlsruhe vom 24.10.1983 - 3 Re-Miet 4/83).
    OLG Braunschweig
    27.06.1984
  10. 29 S 17/84 - Zustandekommen eines Mietverhältnisses; Mietvertragsabschluß; Hauptmietverhältnis; Untermietverhältnis; Umgehungsgeschäft; Treu und Glauben, Scheingeschäft
    Leitsatz: Zwischen Vermieter und Untermieter besteht mangels einer vertraglichen Vereinbarung auch dann kein Mietverhältnis, wenn die Zwischenschaltung eines Hauptmieters nur erfolgte, um dem Untermieter die einem Hauptmieter zustehenden Rechte vorzuenthalten.
    LG Berlin
    19.06.1984