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Urteil Zustandekommen eines Mietverhältnisses
Schlagworte
Zustandekommen eines Mietverhältnisses; Mietvertragsabschluß; Hauptmietverhältnis; Untermietverhältnis; Umgehungsgeschäft; Treu und Glauben, Scheingeschäft
Leitsatz
Zwischen Vermieter und Untermieter besteht mangels einer vertraglichen Vereinbarung auch dann kein Mietverhältnis, wenn die Zwischenschaltung eines Hauptmieters nur erfolgte, um dem Untermieter die einem Hauptmieter zustehenden Rechte vorzuenthalten.
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