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  1. 8 REMiet 2/84 - Gewerberaummietverhältnis bei Mietvertrag zur Weitervermietung; Wohnraummietrecht; Zwischenvermietung; Weitervermietung; Drittvermietung; Wohnzwecke; Gewerberaummiete
    Leitsatz: Besteht der Zweck eines Mietvertrages über zum Wohnen geeignete Räume darin, daß der Mieter diese an Dritte zu Wohnzwecken untervermietet, so handelt es sich selbst dann nicht um ein "Mietverhältnis über Wohnraum" i.S. des § 564 b BGB, wenn der Mieter als gemeinnütziger Verein mit dem An- und Untervermieten satzungsgemäß keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt (Bestätigung der Rechtsentscheide des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.10.1983 - 3 Re-Miet 4/83 - und des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 27.6.1984 - 1 W 15/84 -).
    OLG Stuttgart
    25.10.1984
  2. 7 C 422/84 - Kündigung/Hauswartdienstwohnung; Kündigung; Hauswartdienstwohnung; Kündigungsgründe - Angabe im Kündigungsschreiben
    Leitsatz: Das Mietverhältnis über eine Hauswartdienstwohnung endet nicht ohne weiteres mit der Beendigung des Dienstverhältnisses.
    AG Schöneberg
    24.10.1984
  3. 8 REMiet 2/84 - Wohnraummietverhältnis bei Mietvertrag zur Weitervermietung; Wohnraummietrecht; Zwischenvermietung; Weitervermietung; Drittvermietung; Wohnzwecke
    Leitsatz: Besteht der Zweck eines Mietvertrages über zum Wohnen geeignete Räume darin, daß der Mieter diese an Dritte zu Wohnzwecken untervermietet, so handelt es sich selbst dann nicht um ein "Mietverhältnis über Wohnraum" i.S. des § 564 b BGB, wenn der Mieter als gemeinnütziger Verein mit dem An- und Untervermieten satzungsgemäß keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt (Bestätigung der Rechtsentscheide des OLG Karlsruhe vom 24.10.1983 - 3 Re-Miet 4/83 - und des OLG Braunschweig vom 27.6.1984 - 1 W 15/84 -).
    OLG Stuttgart
    23.10.1984
  4. OVG 4 B 131.83 - Modernisierungskosten; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Versorgungsleitungen; Fernwarmwasserleitungen; Beleuchtung (Hof, Keller, Hausflur); Schuttbeseitigung; Gerümpelbeseitigung; Bauleitung der Eigentümer
    Leitsatz: 1. Auch bei Warmwasserleitungen der Fernheizung handelt es sich um Versorgungsleitungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 3 AMVOB a.F. 2. Zur Frage, ob und welche Kosten für bauliche Maßnahmen im Bereich der Hof-, Keller- und Hausflurbeleuchtung Modernisierungskosten sein können. 3. Die Beseitigung von Schutt und Gerümpel, die erforderlich ist, um in einem bestimmten Raum Modernisierungsmaßnahmen durchführen zu können, ist noch nicht Teil der Baumaßnahme. 4. Zur Berücksichtigung von Kosten für Bauleitung durch den Eigentümer.
    OVG Berlin
    23.10.1984
  5. 61 S 505/83 - Verjährung des Schadenersatzanspruchs wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; keine Unterbrechung durch unschlüssige Klage; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadenersatz wegen Nichterfüllung; Verjährung; Verjährungsunterbrechung; Klageerhebung; Feststellungsklage
    Leitsatz: Wenn der eingeklagte Anspruch (hier: Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen) (noch) nicht vorliegt, kann seine Verjährung auch nicht unterbrochen werden.
    LG Berlin
    18.10.1984
  6. VG 13 A 482/83 - Zweckentfremdungsverbot für steuerbegünstigten Wohnraum; Steuerbegünstigter Wohnraum; Aufwendungshilfen; Zweckentfremdungsverbot
    Leitsatz: Die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) ist auch auf nach ihrem Inkrafttreten errichteten steuerbegünstigten Wohnraum anwendbar.
    VG Berlin
    18.10.1984
  7. VG 14 A 189.83 - Bauaufsichtlich nicht als Wohnraum zugelassene Räume als Gegenstand des Mietvertrages; Mietpreisbindung, Altbau; Modernisierungsmaßnahme; Wohnwertverbesserung; Modernisierungszuschlag; Wohnraum, neugeschaffener; Bodenraum; Wohnraum, als solcher nicht zugelassen
    Leitsatz: Beaufsichtsrechtlich zur Benutzung als Wohnraum nicht zugelassener Raum kann weder Gegenstand eines Ausbaus oder Umbaus nach § 17 II. WoBauG sein noch durch Maßnahmen gem. § 11 AMVOB verbessert werden.
    VG Berlin
    18.10.1984
  8. 29 S 8/84 - Heizkostenabrechnung; Fernwärme; Altbauwohnraum; Warmwasserkosten; Verbrauchskosten; Betriebskosten; Treppenhausbeheizung; Stromkostenaufteilung
    Leitsatz: 1. Sofern nicht öffentlich geförderter Wohnraum vorliegt, reicht es für die Bejahung von Fernheizung aus, daß die Wärme von einem Dritten geliefert wird. 2. Zum Umfang der Darlegung bei einer Fernwärme Heizkostenabrechnung. 3. Zur Aufteilung von auf Heizung einerseits und Warmwasser andererseits entfallenden Stromkosten. 4. Es ist auch beim Einsatz von Gas als Primärenergie nicht zulässig, einen Betrag für den Bezug von Gas im Rahmen der Heizkostenabrechnung umzulegen, der zum Teil aus einem Zeitraum stammt, in dem der Mieter noch nicht oder nicht mehr Mieter war. 5. Es ist nicht zu beanstanden, daß die Treppenhausbeheizung anteilig nach den beheizten Wohnflächen umgelegt wird.
    LG Berlin
    16.10.1984
  9. 63 S 72/84 - Anspruch auf Thermostatventile; Zustand der Mietsache; Heizkörperventile; Thermostatventile; Treu und Glauben; Gleichbehandlung; Selbstbindung d. Vermieters
    Leitsatz: Zur Frage, ob der Mieter unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf den Einbau von Thermostatventilen vor dem 30. September 1987 hat.
    LG Berlin
    16.10.1984
  10. REMiet 4/84 - Kosten für Sammelheizung; Betriebskostenumlage, Formularmietvertrag, Formularklausel, Auslegung, Mietnebenkosten, Sammelheizung, Kosten für
    Leitsatz: Für die Entscheidung, ob der Mieter, den vertragsgemäß die "Kosten für Sammelheizung" treffen, schlechthin die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. BV angeführten, nicht aber die darin nicht angeführten Betriebskosten zu tragen hat, kommt es auf die sinngemäße Anwendung der Anlage 3 für die Auslegung des Begriffs "Kosten für Sammelheizung" jedenfalls dann nicht an, wenn der Vertrag zusätzlich einen Rahmenbetrag (hier ca. 70,-- DM) als überschlägige Berechnung der Inanspruchnahme des Mieters enthält.
    BayObLG
    16.10.1984