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Urteil Zweckentfremdungsverbot für steuerbegünstigten Wohnraum
Schlagworte
Zweckentfremdungsverbot für steuerbegünstigten Wohnraum; Steuerbegünstigter Wohnraum; Aufwendungshilfen; Zweckentfremdungsverbot
Leitsatz
Die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) ist auch auf nach ihrem Inkrafttreten errichteten steuerbegünstigten Wohnraum anwendbar.
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