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Urteil Verbesserung verbesserten Wohnkomforts


Schlagworte

Verbesserung verbesserten Wohnkomforts; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Mietzinserhöhung; Komfortzuschlag; Koksfeuerung; Ölfeuerung; Fernwärme; Stichtagsmiete

Leitsatz

1. Der Anschluß einer Sammelheizung an das Fernwärmenetz der BEWAG ist eine Modernisierung im Sinne des § 11 AMVOB.

2. Hat der Vermieter zunächst einen Wertverbesserungszuschlag für die Umstellung der Heizung von Koks auf Öl geltend gemacht und macht er nach einer weiteren Umstellung von Öl- auf Fernheizung einen (zulässigen) Zuschlag geltend, so steht die Stichtagsmietenregelung dem Wegfall des Modernisierungszuschlags für die Umstellung von Koks auf Öl entgegen.

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