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Urteil Veräußerung der Mietsache - Prozeß


Schlagworte

Veräußerung der Mietsache - Prozeß; Veräußerung der Streitsache; Rechtshängigkeit - Veräußerung der Streitsache; Prozeß - Veräußerung der Streitsache; Rechtskraft - Veräußerung der Streitsache; Rechtsnachfolger - Veräußerung der Streitsache

Leitsatz

Bei Klagen aus § 536 BGB ist das Mietgrundstück streitbefangen, wenn der Vermieter der Eigentümer ist; daher hat die Veräußerung des Hauses keinen Einfluß auf den Prozeß (§ 265 Abs. 2 ZPO); das Urteil würde gegen den Rechtsnachfolger wirken (§ 325 Abs. 1 ZPO).

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