Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Zulässigkeit; Mietüberhöhung; Sachverständigengutachten; Beweismittel; Beweiswürdigung
Leitsätze (außerhalb eines Rechtsentscheides)
Ist die Mietzinsvereinbarung über eine freifinanzierte Wohnung teilweise nichtig, nämlich soweit der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als nur unwesentlich übersteigt (§ 5 WiStG), und hat das Gericht nunmehr zur Berechnung des zulässigen Mietzinses die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, so ist die Frage, ob es dazu regelmäßig der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf oder ob das Gericht - auch oder in erster Linie - auf den örtlichen Mietwertspiegel (u. U. in Verbindung mit ergänzenden Beweiserhebungen) zurückgreifen darf, einem Rechtsentscheid nicht zugänglich.
Es handelt sich dabei um Fragen der Beweiswürdigung und der Auswahl der Beweismittel, für die insbesondere in den Gesetzen über das Wohnungsmietrecht keine Beweisregeln aufgestellt sind. Die vorgelegte Frage des Beweisrechts steht auch in keinem engen inneren Zusammenhang mit Fragen des materiellen Wohnraummietrechts, so daß auch deshalb - bei Anwendung der Grundsätze der BGH-Entscheidung vom 11.1.1984 (VIII ARZ 6/83) - ein Rechtsentscheid darüber nicht zuzulassen ist. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.)
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