Urteil Nachprüfung der genehmigten Durchschnittsmiete durch das <br />Zivilgericht
Schlagworte
Nachprüfung der genehmigten Durchschnittsmiete durch das
Zivilgericht; Öffentlich geförderter Wohnraum; Sozialer Wohnungsbau;
Mietpreisbindung; Kostenmiete; Durchschnittsmiete, genehmigte;
Nachprüfung durch Zivilgericht; Bindung des Zivilgerichts;
Mietgenehmigungsbescheid; Unanfechtbarkeit
Leitsatz
1. Ist im Zivilprozeß die Frage zu entscheiden, ob die vereinbarte Miete einer Wohnung innerhalb eines Komplexes öffentlich geförderter Wohnungen die Kostenmiete übersteigt (§ 8 Abs. 2 WoBindG), so ist das Zivilgericht nicht befugt, die von der Bewilligungsstelle im Rahmen der Bewilligung der öffentlichen Mittel nach § 72 Abs. 2 II. WoBauG behördlich für das Bauvorhaben genehmigte Durchschnittsmiete, auf deren Grundlage die verschiedenen Einzelmieten noch Maßgabe der §§ 8 a, 8 b WoBindG errechnet und vereinbart worden sind, auf die Richtigkeit ihrer Ermittlung nachzuprüfen.
2. Das gilt auch dann, wenn der behördliche Mietgenehmigungsbescheid von anderen als den am Zivilprozeß beteiligten Mietern noch angefochten worden kann oder wenn er zwar bereits angefochten ist, die Anfechtung aber noch nicht zu einer rechtskräftigen Aufhebung oder Abänderung des Bescheides geführt hat 3. Offen bleibt - weil nicht Gegenstand der Vorlage -, wie zu verfahren ist, wenn durch einen oder einzelne von mehreren Mietern eine Aufhebung oder Abänderung des Genehmigungsbescheides rechtskräftig erwirkt wird.
Leitsatz außerhalb des Rechtsentscheides
Eine vom Landgericht als Berufungsgericht dem Oberlandesgericht gem. Art. III Abs. 1 des 3. Gesetzes für Änderung mietrechtlicher Vorschriften zum Rechtsentscheid vorgelegte Rechtsfrage aus dem Gebiet des Wohnungsmietrechts ist schon dann für die Berufungsentscheidung maßgeblich, wenn es von der Beantwortung dieser Rechtsfrage abhängt, ob der Berufungsrechtsstreit aus Rechtsgründen sogleich entscheidungsreif ist oder ob es dort weiterer Sachaufklärung, insbesondere durch Beweiserhebungen, bedarf.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?