Urteil Modernisierungszuschlag
Schlagworte
Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum/Umwandlung in Gewerberaum; Baurechtlich/illegale Umbauten; Beharrungsprinzip/des Mietpreisrechts; Illegalität/bauordnungsrechtliche; Mietpreisbindung/nach zwischenzeitlicher Umwandlung von Altbauwohnraum in Gewerberaum; Modernisierungszuschlag/für illegale Umbauten; Umwandlung/von Altbauwohnraum in Gewerberaum
Leitsatz
1. Die zwischenzeitliche Umwandlung von Altbauwohnraum in Gewerberaum läßt die Mietpreisbindung unberührt - das Mietpreisrecht kennt kein Beharrungsprinzip.
2. Baurechtlich formell und materiell illegale Umbauten stellen - da zu beseitigen - keine einen Modernisierungszuschlag rechtfertigende Wertverbesserung dar.
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