Urteil Modernisierungskosten
Schlagworte
Modernisierungskosten; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Modernisierungsmaßnahme; Heizungsumstellung; Ausbrennen des Schornsteins; Frischwasserinstallation; Abwasserinstallation; Badewanne, freistehend; Schürzenbadewanne; Fliesenwanne
Leitsatz
1. Die Kosten für das Ausbrennen von Schornsteinen im Zusammenhang mit der Umstellung von Kohle- auf Ölfeuerung sind keine Kosten der Modernisierung.
2. Zum Ansatz von Aufwendungen für Frischwasser- und Abwasserinstallationen.
3. Der Austausch einer freistehenden Wanne gegen eine zum Einfliesen geeignete ist keine Wertverbesserung.
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