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Urteil Modernisierungskosten


Schlagworte

Modernisierungskosten; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Modernisierungsmaßnahme; Heizungsumstellung; Ausbrennen des Schornsteins; Frischwasserinstallation; Abwasserinstallation; Badewanne, freistehend; Schürzenbadewanne; Fliesenwanne

Leitsatz

1. Die Kosten für das Ausbrennen von Schornsteinen im Zusammenhang mit der Umstellung von Kohle- auf Ölfeuerung sind keine Kosten der Modernisierung.

2. Zum Ansatz von Aufwendungen für Frischwasser- und Abwasserinstallationen.

3. Der Austausch einer freistehenden Wanne gegen eine zum Einfliesen geeignete ist keine Wertverbesserung.

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