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Urteil Mietvertrag
Schlagworte
Mietvertrag; Atelier/Vermietung als; Auslegung/des Mietvertrages; Beweislast; Darlegungs- und Beweislast; Geschäftsraummietverhältnis; Mischmietverhältnis; vertragliche/Zweckbestimmung; Wohnraum/Vermietung als Zweckbestimmung/vertragliche
Leitsatz
Die Bestimmung der Vermietung zur Benutzung der Mieträume als Atelier zwingt nicht zur Einordnung des Vertrags als Geschäftsraummietverhältnis, sondern kann auch vertragserweiternde Bedeutung im Sinne einer Nutzung der Wohnräume über den reinen Wohngebrauch hinaus haben.
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