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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze
Leitsatz
Die "Kappungsgrenze" des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHG i. d. F. des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20.12.1982 ist auch auf ein dem Mieter nach dem 1.1.1983 zugegangenes Mieterhöhungsverlangen anzuwenden, durch welches eine Mieterhöhung erstmals nach dem Wegfall einer Preisbindung verlangt wird.
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