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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Vergleichswohnung
Leitsatz
Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 Abs. 2 Satz 4 MHG kann der Vermieter sich auch auf Vergleichswohnungen beziehen, die sich in dem vom Mieter bewohnten Haus befinden und ebenfalls vom Vermieter vermietet worden sind.
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