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Urteil Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten


Schlagworte

Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten

Leitsätze

1. Ein Vermieter ist zur Vornehme einer Mieterhöhung nach § 5 MHRG berechtigt, wenn sich die Kapitalkosten, die er unmittelbar nach einer Zinserhöhung aufzuwenden hat, gegenüber denjenigen erhöht haben, welche er zu dem in § 5 Absatz 1 Nr. 1 MHRG bezeichneten Stichtag aufzuwenden hatte; dieser kann (§ 5 Absatz 1 Nr. 1 b MHRG) auf denjenigen der Begründung des Mietverhältnisses fallen.

2. Kapitalkosten im Sinne von § 5 Absatz 1 MHRG sind - ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung - diejenigen Aufwendungen, die nach Maßgabe des im Einzelfall zugrunde zu legenden Darlehensvertrages als Vergütung für den Gebrauch des Kapitals zu zahlen sind; hierzu gehören Tilgungsleistungen nicht.

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