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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung
Leitsatz
Der Vermieter kann den Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses gemäß § 2 Abs. 2 Satz 4 MHG durch die Benennung von drei Wohnungen aus dem eigenen Bestand begründen. Diese Wohnungen dürfen sich auch in demselben Haus wie die Wohnung des Mieters befinden.
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