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Urteil Mehrbelastungszuschläge
Schlagworte
Mehrbelastungszuschläge; Gewerberaumzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; preisrechtliche Zulässigkeit; Schätzwerte; Untermietzuschlag
Leitsatz
1. Eine über die preisrechtlich zulässige Grenze hinausgehende Mieterhöhungserklärung ist im Rahmen der preisrechtlichen Zulässigkeit wirksam.
2. Mehrbelastungszuschläge können nach den im "Berliner Miet- und Wohnrecht" enthaltenen Schätzwerten ermittelt werden.
3. Bei Gewerbetätigkeit des Untermieters können Gewerberaumzuschlag und Untermietzuschlag nicht nebeneinander gefordert werden.
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