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Urteil Mehrbelastungszuschläge


Schlagworte

Mehrbelastungszuschläge; Gewerberaumzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; preisrechtliche Zulässigkeit; Schätzwerte; Untermietzuschlag

Leitsatz

1. Eine über die preisrechtlich zulässige Grenze hinausgehende Mieterhöhungserklärung ist im Rahmen der preisrechtlichen Zulässigkeit wirksam.

2. Mehrbelastungszuschläge können nach den im "Berliner Miet- und Wohnrecht" enthaltenen Schätzwerten ermittelt werden.

3. Bei Gewerbetätigkeit des Untermieters können Gewerberaumzuschlag und Untermietzuschlag nicht nebeneinander gefordert werden.

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