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Urteil Kündigung von Wohnraum in einem früheren Studentenwohnheim
Schlagworte
Kündigung von Wohnraum in einem früheren Studentenwohnheim; Mietverhältnis, Beendigen; Studentenwohnheim; angemessene wirtschaftliche Verwertung d. Grundstücks; Kündigungsvoraussetzung
Leitsatz
Liegen im Kündigungszeitpunkt für die beabsichtigten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen weder eine Baugenehmigung noch eine gesicherte Finanzierung vor, so läßt sich ein "berechtigtes Interesse" des Vermieters i.S.v. § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht feststellen.
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