« zurück zur Suche
Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Heizkostenvorschüsse; Heizkostenvorschuß
Leitsatz
Der Vermieter kann (zu wenig gezahlte) Heizkostenvorschüsse nicht nachfordern, wenn er über den Nachforderungszeitraum eine Heizkostenabrechnung zu erstellen hat. Nur aus dieser kann er eine Nachzahlung fordern.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat