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Urteil Erstausstattung
Schlagworte
Erstausstattung; Altbauwohnraum; einmalige/Leistung im Sinne von § 29 a I. BMG; Erstrenovierung; Leistung/einmalige im Sinne von § 29 a I. BMG; Preisrechtswidrigkeit/gemäß § 29 a I. BMG; Verzicht/auf Erstausstattung
Leitsatz
Zudem ist ein vertraglich vereinbarter Verzicht des Mieters auf Erstrenovierung gemäß § 29 a I. BMG preisrechtswidrig, da die Anerkennung des Nichtbestehens einer Schuld eine einmalige Leistung im Sinne dieser Vorschrift beinhaltet.
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