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Urteil Erstausstattung


Schlagworte

Erstausstattung; Aushandeln/im Sinne von § 1 Abs. 2 AGBG; Beweislastregel/in einem Formularmietvertrage; Formularmietvertrag; Individualvereinbarung; maschinenschriftlicher/Zusatz im Formularmietvertrag; Verzicht/auf Erstausstattung; Zusatz/in einem Formularmietvertrage

Leitsatz

Die Klausel "die Wohnung ist einwandfrei, Malerarbeiten sind alle ausgeführt" verstößt als allgemeine Geschäftsbedingung gegen §§ 1, 11 Nr. 15 b AGBG und ist daher als Beweislastregel nichtig, was um so mehr gilt, wenn man aus ihr den Verzicht auf die aus der Erklärung folgenden Rechte annimmt.

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