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Urteil Aufhebung des Mietverhältnisses
Schlagworte
Aufhebung des Mietverhältnisses; Mietaufhebung; Kündigung - vorzeitige; Kündigungsfrist - längere
Leitsatz
Es stellt keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar, wenn bei einem Mietverhältnis mit langer Kündigungsfrist der Mieter bei einem begründeten vorzeitigen Ausscheiden noch drei Monate am Vertrag festgehalten wird.
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