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Urteil Rechtsweg aus einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers zu den ordentlichen Gerichten
Schlagworte
Rechtsweg aus einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers zu den ordentlichen Gerichten
Leitsatz
Für den Zahlungsanspruch, den ein Vermieter aus einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers ableitet, ist der Zivilrechtsweg gegeben (gegen BVerwG NJW 1994, 2968).
(Leitsatz der Redaktion)
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