« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 55)
Sortierung:
-
VG 1 K 526/12 - Klagebefugnis; Rechtsbetroffenheit des Verfügungsberechtigten; Wiederaufgreifensverfahren; Form des Wiederaufgreifensantrages; Wiederaufgreifen bei materieller Rechtswidrigkeit; Vorrang der Rechtssicherheit bei jahrelanger Untätigkeit des AntragstellersLeitsatz: 1. Eine die Klagebefugnis tragende Rechtsbetroffenheit des Verfügungsberechtigten kann darin begründet sein, dass dieser den 1,3fachen Einheitswert an den Entschädigungsfonds abzuführen hat, weil das Grundstück gemäß §§ 4, 5 VermG nicht restituierbar ist. 2. Der das Wiederaufgreifen des Verfahrens begehrende Antragsteller muss mit seinem Antrag deutlich erkennbar machen, auf welchen der Wiederaufgreifensgründe (Änderung der Sach- und Rechtslage oder Vorliegen neuer Beweismittel) er sein Begehren stützt, mit seinem Antrag die neuen Beweismittel zumindest konkret benennen und vorlegen und darlegen, dass diese geeignet sind, eine ihm günstigere Entscheidung herbeizuführen. 3. Hat der Antragsteller des Wiederaufgreifensverfahrens die beanstandeten Entscheidungen der Vermögensämter in dem betroffenen Verfahren jahrelang hingenommen, ist der Bestandskraft dieser Entscheidungen selbst bei deren Rechtswidrigkeit der Vorzug zu geben. (Leitsätze der Redaktion)VG Cottbus15.05.2014
-
VG 13 K 315.15 - Baunutzungsplan, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), GFZ, städtebauliche Konzeption, GRZLeitsatz: Bei der Beurteilung der Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans im Hinblick auf die GFZ ist zu berücksichtigen, dass es sich nach der städtebaulichen Konzeption des Baunutzungsplans bei der GEZ lediglich um eine Hilfsgröße handelte. Bei der Festlegung des Maßes der baulichen Nutzung knüpfte der Plangeber vorrangig an die Geschosszahl und die GRZ an (im Anschluss an OVG Berlin, Urteil vom 10. März 1989 - OVG 2 B 4/87 -). Der GFZ kam erst bei der Zulassung von Aufenthaltsräumen in Nebengeschossen oder bei der Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse eine Rolle zu (§ 7 Nr. 13 und Nr. 14 BO 58).VG Berlin28.06.2018
-
OVG 2 B 66.85 - Baurecht; Beseitigungsverfügung; Veräußerung des Grundstücks; Rechtsnachfolger; Prozessfortführung; Eckgaragen; Abstandfläche; NachbarschutzLeitsatz: 1. Veräußert der Eigentümer während der Rechtshängigkeit der Anfechtungs klage gegen eine Beseitigungsverfügung sein Grundstück, so kann der Rechtsnachfolger das Verfahren entsprechend § 266 Abs. 1 ZPO (§ 173 VwGO) fortführen. 2. Nach der Berliner Bauordnung 1985 sind Garagen ohne eigene Abstandflächen nur an einer Nachbargrenze zulässig; sogenannte Eckgaragen sind damit grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.OVG Berlin25.09.1987
-
I-10 U 146/01 - Mehrwertsteueranteil als NettomietbestandteilUrteil: ...Mietvertrages nicht nach § 9 Abs. 1 UStG wirksam...OLG Düsseldorf08.12.2005
-
3 U 100/06 - Schadensersatzanspruch gegen Bank wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht bei finanziertem Immobilienerwerb; arglistige Täuschung bei konkretem Wissensvorsprung über Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten; institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Bank und Vermittler; HaustürgeschäftLeitsatz: 1. Eine einen Immobilienerwerb finanzierende Bank ist zur Aufklärung über die Risiken der Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten verpflichtet, wenn sie für sie selbst erkennbar insoweit einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat. 2. Täuscht ein Vertreiber einen Kreditnehmer arglistig durch evident unrichtige Angaben über ein Anlageobjekt, so wird widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und dieser auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat. 3. Von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben eines Täuschenden ist auszugehen, wenn sie sich objektiv als grob falsch dargestellt haben, so daß sich aufdrängt, die kreditgebende Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg07.11.2007
-
3 U 49/06 - Schadensersatzanspruch gegen Bank wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht bei finanziertem Immobilienerwerb; arglistige Täuschung bei konkretem Wissensvorsprung über Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten; institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Bank und Vermittler; HaustürgeschäftLeitsatz: 1. Eine einen Immobilienerwerb finanzierende Bank ist zur Aufklärung über die Risiken der Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten verpflichtet, wenn sie für sie selbst erkennbar insoweit einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat. 2. Täuscht ein Vertreiber einen Kreditnehmer arglistig durch evident unrichtige Angaben über ein Anlageobjekt, so wird widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und dieser auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat. 3. Von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben eines Täuschenden ist auszugehen, wenn sie sich objektiv als grob falsch dargestellt haben, so daß sich aufdrängt, die kreditgebende Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg07.11.2007
-
7 O 404/07 - Besichtigungsrecht des Vermieters; schriftliche Ankündigung; zeitlicher Umfang: Wiederholung der Besichtigung; Ausspähung von Betriebsgeheimnissen; Routinekontrollen; Inaugenscheinnahme der Mietsache; Schutz der Privatsphäre; Anzahl der zutrittsberechtigten PersonenLeitsatz: ...Werktag in der Zeit zwischen 9 und 18 Uhr zur...LG Tübingen21.12.2007
-
9 S 15/18 - Nachträglich bekannt gewordene Härtegründe und SozialklauselLeitsatz: Härtegründe, die erst nach dem amtsgerichtlichen Räumungstermin bekannt und geltend gemacht geworden sind, können bei Anwendung der Sozialklausel nicht mehr berücksichtigt werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Itzehoe21.12.2018
-
5 S 95/96 - Notmaßnahmen; Warmwasserversorgung; Mängelanzeige; Reparaturmaßnahmen; Kostenersatz; Vorbehalt; Gewährleistungsrechte; Aufrechnung; Aufrechnungsbeschränkung; Mietminderung; KautionLeitsatz: 1. a) Die Kosten unaufschiebbarer Notmaßnahmen zur Herstellung der Warmwasserversorgung der Mietwohnung sind dem Mieter vom Vermieter zu erstatten, auch wenn die vom Mieter fachgerecht beauftragten Maßnahmen keinen dauerhaften Erfolg haben. b) Wird dem Vermieter dieser Mangel angezeigt und ihm deutlich erkennbar, daß der Mieter eine rasche Mängelbeseitigung - entsprechend der Art des Mangels - erwartet, und bleibt der Vermieter aber untätig, so kann der Mieter die Kosten weiterer, von ihm veranlagter Reparaturmaßnahmen erstattet verlangen. 2. ... 3. Die Eindeutigkeit eines Vorbehalts im Sinne des § 539 BGB kann durch höfliche Ausdrucksweise vermittelt werden. 4. Die mietvertragliche Verpflichtung des Wohnungsmieters, die Aufrechnung mit einem Bereicherungsanspruch wegen mangelbedingt überzahlter Miete einen Monat vor Fälligkeit eines Mietzinsanspruchs anzuzeigen, ist unwirksam. 5. Die formularmietvertragliche Aufrechnungsbeschränkung ist unwirksam, wenn sie den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung des gemäß § 550 b BGB unzulässigerweise vereinbarten und gezahlten Kautionsbetrages erfaßt.LG Heidelberg08.11.1996
-
85 T 254/98 WEG - Eigentümergemeinschaft haftet gegenüber vermietendem Eigentümer nicht für Verwalter- und <br />HandwerkerverschuldenLeitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat gegenüber einem einzelnen Eigentümer nicht für ein Verschulden des Hausverwalters oder eines beauftragten Handwerkers einzustehen.LG Berlin04.12.1998