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Urteil Nachträglich bekannt gewordene Härtegründe und Sozialklausel
Schlagworte
Nachträglich bekannt gewordene Härtegründe und Sozialklausel
Leitsatz
Härtegründe, die erst nach dem amtsgerichtlichen Räumungstermin bekannt und geltend gemacht geworden sind, können bei Anwendung der Sozialklausel nicht mehr berücksichtigt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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