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Urteil Wegfall des Eigenbedarfs vor Räumung, Betrug durch Unterlassen einer ent-sprechenden Mitteilung


Schlagworte

Wegfall des Eigenbedarfs vor Räumung, Betrug durch Unterlassen einer ent-sprechenden Mitteilung

Leitsätze

1. Ein Vermieter begeht Betrug durch Unterlassen, wenn er vor der endgültigen Räumung den Mieter nicht über einen weggefallenen Eigenbedarf informiert hat.

2. Neben einer Geldstrafe (hier i.H.v. 54.000 €) kann der Mehrerlös aus einer zwischenzeitlichen Veräußerung als Wertersatz eingezogen werden (hier: 331.842,89 €).

(Leitsätze der Redaktion)

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