412 Ds 25/23 - Wegfall des Eigenbedarfs vor Räumung, Betrug durch Unterlassen einer ent-sprechenden Mitteilung
Leitsatz: 1. Ein Vermieter begeht Betrug durch Unterlassen, wenn er vor der endgültigen Räumung den Mieter nicht über einen weggefallenen Eigenbedarf informiert hat.2. Neben einer Geldstrafe (hier i.H.v. 54.000 €) kann der Mehrerlös aus einer zwischenzeitlichen Veräußerung als Wertersatz eingezogen werden (hier: 331.842,89 €).(Leitsätze der Redaktion)