Urteil Reichweite einer dem Notar erteilten Vollmacht
Schlagworte
Reichweite einer dem Notar erteilten Vollmacht
Leitsatz
Eine dem Notar erteilte Vollmacht „durch notarielle Eigenurkunde […] die Berichtigung/Ergänzung der Auflassung zu erklären“ berechtigt nicht zur Auflassung im Namen von Verkäufer und (Erst-) Käufer der nach Ausübung des auf eine Teilfläche beschränkten gemeindlichen Vorkaufsrechts verbleibenden Grundstücksfläche, wenn sich aus den notariell beurkundeten Vereinbarungen der Beteiligten nicht ergibt, dass sie über die (Eintragungs-) Voraussetzung der Vorlage eines Negativattests der Gemeinde hinaus die Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts in Erwägung gezogen hätten.
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