Urteil Schadensersatzforderung nach Wasserschäden durch Straßenbaumaßnahme
Schlagworte
Schadensersatzforderung nach Wasserschäden durch Straßenbaumaßnahme; Feuchtigkeitsschäden am Wohnhaus durch staatliche Baumaßnahmen; enteignungsgleicher Eingriff
Leitsatz
Im Fall von nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (Ortsumgehung einer Landesstraße) aufgetretenen, nicht voraussehbaren und durch Schutzvorkehrungen nicht mehr zu verhindernden Schäden am Eigentum Dritter (hier: Feuchtigkeitsschäden am Wohnhaus) besteht kein Anspruch der Betroffenen auf angemessene Entschädigung nach § 75 Abs. 2 Satz 4 VwVfG. In einem solchen Fall können die Betroffenen Ansprüche aus enteignendem Eingriff vor den Zivilgerichten geltend machen.
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