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Urteil Mietminderung für Gewerberäume wegen coronabedingten Beschränkungen des Mietgebrauchs
Schlagworte
Mietminderung für Gewerberäume wegen coronabedingten Beschränkungen des Mietgebrauchs
Leitsatz
Führen öffentlich-rechtliche Maßnahmen durch Allgemeinverfügungen und Infektionsschutzmaßnahmeverordnungen zu Einschränkungen des Mietgebrauchs, kann ein zur Minderung berechtigender Mangel vorliegen.
(Leitsatz der Redaktion)
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