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Suchergebnis Urteilssuche (8 Urteile)

  1. 3 O 4495/20 - Mietminderung für Gewerberäume wegen coronabedingten Beschränkungen des Mietgebrauchs
    Leitsatz: Führen öffentlich-rechtliche Maßnahmen durch Allgemeinverfügungen und Infektionsschutzmaßnahmeverordnungen zu Einschränkungen des Mietgebrauchs, kann ein zur Minderung berechtigender Mangel vorliegen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG München I
    22.09.2020
  2. 15 O 6089/20 - Betriebsuntersagung, Corona, Vertragsanpassung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Verwendungsrisiko, Mangel
    Leitsatz: 1. Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen (Allgemeinverfügung im Zuge der Corona-Pandemie durch Untersagung des Gastronomiebetriebes) hat der Vermieter nicht zu verantworten und begründen keinen Mietmangel. 2. Eine Anpassung eines Vertrages wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB) durch den Vermieter ist dann nicht geschuldet, wenn der Mieter verpflichtet ist, das Risiko der Beschränkung des Geschäftsbetriebs aufgrund der Pandemie durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung aufzufangen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG München I
    20.01.2021
  3. 8 U 1099/20 - Störung der Geschäftsgrundlage bei staatlich angeordneter Geschäftsschließung wg. Corona-Pandemie und Mietreduktion um 50 %, kein Nachweis der Existenzbedrohung erforderlich
    Leitsatz: Bei einer staatlich angeordneten Geschäftsschließung wegen der Corona-Pandemie kann die Miete gemäß § 313 BGB auf die Hälfte herabzusetzen sein, ohne dass eine Existenzbedrohung des Mieters im Einzelfall festgestellt werden muss.
    KG
    01.04.2021
  4. 2 U 143/20 - Corona-Pandemie, Geschäftsgrundlage, Gewerberäume, Mietmangel, Miet-minderung
    Leitsatz: ...Abschluss des Vertrages nicht bedacht haben. 3...
    OLG Frankfurt/Main
    19.03.2021
  5. 7 U 109/20 - Coronabedingte Schließungsanordnung eines Geschäfts
    Leitsatz: 1. Die coronabedingte Schließungsanordnung eines Geschäfts begründet weder einen Sachmangel der Mietsache noch eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung des Vermieters. 2. Die Annahme der Unzumutbarkeit der Mietzahlung im Rahmen von § 313 BGB setzt eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls voraus, bei der der Rückgang der Umsätze, mögliche Kompensation durch online-Handel, öffentliche Leistungen, ersparte Aufwendungen, z. B. durch Kurzarbeit oder Vermögenswerte durch nicht verkaufte und noch verkaufbare Ware zu berücksichtigen sind.
    OLG Karlsruhe
    24.02.2021
  6. 8 U 85/21 - Corona-Pandemie als unschlüssiger Einwand gegenüber dem Anspruch auf Nutzungsentschädigung
    Leitsatz: Der Einwand des Mieters, dass ihm wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein Anspruch auf Reduzierung der vereinbarten Miete gemäß § 313 BGB zustehe, ist gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung (§ 546a Abs. 1 BGB) unschlüssig. Die volle Zahlungspflicht ist für den Mieter, der die Sache trotz Vertragsendes dem Vermieter vorenthält, keine unzumutbare, mit Recht und Gerechtigkeit unvereinbare Folge, da er sich ihrer jederzeit durch Rückgabe entledigen kann.
    KG
    04.11.2021
  7. 8 U 1106/20 - Kein Schriftformmangel durch Bezugnahme auf nichtexistente Anlagen
    Leitsatz: ...Zweifel zu einer solchen Auslegung führt. 3...
    KG
    04.11.2021
  8. 5 U 1782/20 - Störung der Geschäftsgrundlage durch staatlich angeordnete Ladenschließung
    Leitsatz: Staatliche Schließungsanordnungen im Rahmen der Corona-Pandemie begründen zwar keinen zur Mietminderung führenden Mangel des Mietobjektes nach § 536 Abs. 1 BGB, doch liegt eine Störung der großen Geschäftsgrundlage vor, die gemäß § 313 Abs. 1 BGB zu einer dahingehenden Vertragsanpassung führt, dass der Mieter für den Zeitraum der staatlichen Schließungsanordnung (nur) die Hälfte der vereinbarten Kaltmiete zu zahlen hat.(Leitsatz der Redaktion)
    OLG Dresden
    24.02.2021