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Urteil Mieterhöhung unter dem Mietendeckel
Schlagworte
Mieterhöhung unter dem Mietendeckel
Leitsätze
1. Das erst am 23. Februar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung kann bereits vor seinem Inkrafttreten entstandene Mieterhöhungsansprüche nicht ausschließen.
2. Von einer „leichten Zugänglichkeit“ der Fahrradabstellräume kann nicht ausgegangen werden, wen der Zugang dazu über eine - mehr als 1 m breite - Treppe erfolgt.
(Leitsätze der Redaktion)
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