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Suchergebnis Urteilssuche (521 - 530 von 538)

  1. 11 A 1960/14 - Deportation der deutschen Volkszugehörigen aus Rumänien in die UdSSR, Beweislast, lagermäßige Unterbringung als Folge von Arbeitsverpflichtungen
    Leitsatz: 1. Auch für das Häftlingshilferecht gilt eine materielle Beweislast: Ein Beteiligter muss die Folgen der Ungewissheit hinsichtlich einer anspruchsbegründenden Tatsache gegen sich gelten lassen, wenn sie das Gericht trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht zu beseitigen vermag. Eine anspruchsbegründende Tatsache darf nur festgestellt werden, wenn die entscheidende Stelle die Überzeugung gewonnen hat, dass sie vorliegt.2. Eine lagermäßige Unterbringung als Folge von Arbeitsverpflichtungen ist nach § 1 Abs. 6 HHG nicht als Gewahrsam anzusehen.  (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Münster
    28.11.2016
  2. 11 E 992/16 - Tätigkeit als IM, Rücknahme der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG
    Leitsatz: 1. Eine freiwillige Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR unter Inkaufnahme einer Drittschädigung begründet im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit. Dies gilt erst recht für eine Tätigkeit als hauptamtlicher inoffizieller Mitarbeiter mit entsprechender Vergütung.2. Zur Feststellung eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit bedarf es keines Nachweises, dass die Spitzeltätigkeit bestimmte Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Dritten zur Folge hatten, weil der Spitzel keinen Einfluss darauf hatte, ob und in welcher Weise die dem Ministerium für Staatssicherheit zugetragenen Informationen verwertet wurden. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Münster
    28.11.2016
  3. VG 29 K 54.15 - Anspruch auf Bruchteilsrestitution aufgrund verfolgungsbedingten Verlustes von Aktien der IG Farben
    Leitsatz: 1. Ein Anspruch auf Bruchteilsrestitution besteht nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Hs. 2 VermG aber auch, wenn eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand der Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG war und das Unternehmen zum Zeitpunkt der Schädigung nicht von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war. 2. Beweislast für verfolgungsbedingt verlorengegangenen Aktienbestand auf Auswanderersperrdepot. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    28.01.2016
  4. VG 29 K 326.14 - Belegenheit des Vermögenswertes bei Aktien, Unternehmensbeteiligung als Schädigungsgegenstand, Ausgleich der Schädigung im Rückerstattungsverfahren
    Leitsatz: 1. Ist Gegenstand der Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen, so ist die Berechtigung anders als bei § 3 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 nicht davon abhängig, dass das Unternehmen oder die Beteiligung als solche zurückgegeben wurde.2. Die Feststellung einer Berechtigung ist im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Geschädigte bzw. seine Rechtsnachfolger im Rückerstattungsverfahren eine Entschädigung erhalten haben. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    14.01.2016
  5. VG 13 K 255.15 - Abrissverfügung wegen Nichteinhaltung von Abstandsflächen, Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung, Teilaufhebung der Baugenehmigung, Überschreitung der faktischen hinteren Baugrenze, Berücksichtigung eines Austauschmittels
    Leitsatz: 1. Grundsätzlich ist die Bauaufsichtsbehörde gehalten, den vollständigen Abriss einer die Abstandsflächen nicht einhaltenden Baulichkeit anzuordnen, sofern diese weder bautechnisch noch nach den Vorstellungen des Bauherrn teilbar ist. Es ist einerseits nicht Aufgabe der Bauaufsicht, für den Bauherrn die Planung eines bauordnungsrechtlich beanstandungsfreien Vorhabens zu übernehmen, und andererseits darf sie dem Bauherrn nicht gegen seinen Willen eine neue Anlage aufdrängen. Es obliegt dem Bauherrn, den Rückbau einer baulichen Anlage auf ein rechtlich zulässiges und deshalb genehmigungsfähiges Maß als Austauschmittel anzubieten.2. Das Angebot eines Austauschmittels ist nur berücksichtigungsfähig, wenn für das vorgeschlagene Alternativvorhaben grundsätzlich vollständige und auch sonst ordnungsgemäße Bauvorlagen gemäß BauverfahrensVO vorgelegt werden.3. Ein inhaltlich zulässiges Austauschmittel muss baurechtskonforme Zustände schaffen. (Nichtamtliche Leitsätze)
    VG Berlin
    15.03.2016
  6. VG 6 K 108.16 - Zweckentfremdungsverbot ist verfassungsgemäß, Keine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung von gewerblicher Ferienvermietung und sonstiger beruflicher Nutzung, Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt
    Leitsatz: 1. Das Gericht hält es für beurteilungsfehlerfrei, dass der Wohnraummangel mit Bezug auf das gesamte Stadtgebiet Berlins ermittelt und festgestellt wurde. Der Senat war nicht verpflichtet, die Feststellung eines Wohnraummangels für jeden einzelnen Bezirk gesondert zu treffen oder aber das Zweckentfremdungsverbot nur auf bestimmte Bezirke zu beschränken.2. Das Verbot, Wohnraum für die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen zu nutzen, macht den Zugang und Verbleib im Beruf der gewerblichen Anbieter von Ferienwohnungen weder von persönlichen Eigenschaften noch unbeeinflussbaren Kriterien abhängig. Das Zweckentfremdungsrecht lässt es weiterhin zu, gewerblich Ferienwohnungen zu vermieten, solange diese berufliche Nutzung nicht in dem zweckentfremdungsrechtlich geschützten Wohnraum betrieben wird.3. Das ZwVbG führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung im Verhältnis der gewerblichen Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung einerseits zu der Nutzung von Wohnraum für gewerbliche und berufliche sonstige Zwecke andererseits. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    08.06.2016
  7. VG 6 K 103.16 - Zweckentfremdungsverbot ist verfassungsgemäß, Keine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung von gewerblicher Ferienvermietung und sonstiger beruflicher Nutzung, Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt
    Leitsatz: 1. Das Gericht hält es für beurteilungsfehlerfrei, dass der Wohnraummangel mit Bezug auf das gesamte Stadtgebiet Berlins ermittelt und festgestellt wurde. Der Senat war nicht verpflichtet, die Feststellung eines Wohnraummangels für jeden einzelnen Bezirk gesondert zu treffen oder aber das Zweckentfremdungsverbot nur auf bestimmte Bezirke zu beschränken.2. Das Verbot, Wohnraum für die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen zu nutzen, macht den Zugang und Verbleib im Beruf der gewerblichen Anbieter von Ferienwohnungen weder von persönlichen Eigenschaften noch unbeeinflussbaren Kriterien abhängig. Das Zweckentfremdungsrecht lässt es weiterhin zu, gewerblich Ferienwohnungen zu vermieten, solange diese berufliche Nutzung nicht in dem zweckentfremdungsrechtlich geschützten Wohnraum betrieben wird.3. Das ZwVbG führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung im Verhältnis der gewerblichen Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung einerseits zu der Nutzung von Wohnraum für gewerbliche und berufliche sonstige Zwecke andererseits. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    08.06.2016
  8. VG 6 K 160.16 - Zweckentfremdungsverbot ist verfassungsgemäß, Keine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung von gewerblicher Ferienvermietung und sonstiger beruflicher Nutzung, Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt
    Leitsatz: 1. Das Gericht hält es für beurteilungsfehlerfrei, dass der Wohnraummangel mit Bezug auf das gesamte Stadtgebiet Berlins ermittelt und festgestellt wurde. Der Senat war nicht verpflichtet, die Feststellung eines Wohnraummangels für jeden einzelnen Bezirk gesondert zu treffen oder aber das Zweckentfremdungsverbot nur auf bestimmte Bezirke zu beschränken.2. Das Verbot, Wohnraum für die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen zu nutzen, macht den Zugang und Verbleib im Beruf der gewerblichen Anbieter von Ferienwohnungen weder von persönlichen Eigenschaften noch unbeeinflussbaren Kriterien abhängig. Das Zweckentfremdungsrecht lässt es weiterhin zu, gewerblich Ferienwohnungen zu vermieten, solange diese berufliche Nutzung nicht in dem zweckentfremdungsrechtlich geschützten Wohnraum betrieben wird.3. Das ZwVbG führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung im Verhältnis der gewerblichen Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung einerseits zu der Nutzung von Wohnraum für gewerbliche und berufliche sonstige Zwecke andererseits. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    08.06.2016
  9. VG 13 K 122.16 - Blickdichter Zaun und Verunstaltungsverbot
    Leitsatz: Ein blickdichter Metallzaun mit Bestückung aus Kunststofflamellen verstößt nicht zwingend gegen das baurechtliche Verunstaltungsverbot. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    20.10.2016
  10. 29 K 166.14 - Einbeziehung von Bilanzposten einer Zweigniederlassung in Wertberechnung
    Leitsatz: Wenn im Rahmen einer Reinvermögensberechnung auf vorhandene Bilanzen zurückzugreifen ist und sich aus ihnen ohne Ergänzung durch andere Beweismittel das Reinvermögen ermitteln oder ablesen lässt und die Wertverhältnisse des Unternehmens realitätsgerecht feststellbar sind, sind auch die Vermögenswerte unselbständiger Zweigstellen einzubeziehen. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    14.04.2016