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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 538)

  1. 20 C 10/16 - Nachzahlung von Grundsteuer, Kosten außergerichtlicher Rechtsverfolgung zur Forderungsabwehr
    Leitsatz: 1. Enthält ein Mietvertrag für die Abwälzung von Betriebskosten keinen Hinweis auf die Betriebskostenverordnung oder die Anlage 3 zu § 27 II. BV, sondern stattdessen eine Einzelaufzählung von Betriebskosten, so sind nicht aufgezählte Betriebskostenarten (hier: Grundsteuer) nicht umlagefähig.2. Hat der Mieter Betriebskosten, deren Umlagefähigkeit nicht vereinbart war, über Jahre hinweg dennoch gezahlt, führt die Zahlung für sich alleine nicht zu einer (konkludenten) Vertragsänderung.3. Macht der Vermieter eine unberechtigte Forderung aus dem Mietvertrag geltend, liegt darin eine Vertragsverletzung, wenn die Forderung gleichzeitig mit der Drohung verbunden ist, den Arbeitgeber des Mieters zu informieren; in diesem Fall hat der Vermieter auch die Kosten einer außergerichtlichen Rechtsverfolgung zur Forderungsabwehr zu tragen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    11.07.2016
  2. 7 C 52/16 - Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, rückkanalfähiger Breitbandanschluss (Nutzung ohne zusätzliche vertragliche Bindung des Mieters mit Dritten)
    Leitsatz: Ein rückkanalfähiger Breitbandanschluss ist bereits dann wohnwerterhöhend, wenn er ohne zusätzliche vertragliche Bindung an einen Dritten den Empfang von Fernsehprogrammen ermöglicht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    22.07.2016
  3. 8 C 285/15 - Aufwendungsersatz auch für hohe Trocknungskosten nach Wasserschaden, Weiterhaftung des Veräußerers bei unterlassener Anzeige vom Eigentumsübergang
    Leitsatz: 1. Der Vermieter hat nach einem Wasserschaden dem Mieter die Trocknungskosten (Stromverbrauch) zu ersetzen, auch wenn wegen der Dauer der Arbeiten die Stromkosten für die erforderliche dauernde Kühlung (hier: Server-Rack) hoch sind.2. Hat der Veräußerer den Eigentumsübergang erst kurz vor Erlass des Urteils im Zahlungsprozess mitgeteilt, haftet er dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wie ein Gesamtschuldner neben dem Erwerber. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    17.03.2016
  4. 8a C 205/15 - Berliner Mietspiegel 2015 qualifiziert
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.2. Welcher Mietspiegel anwendbar ist, richtet sich nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    06.01.2016
  5. 18 C 380/15 - Wirksamer Zugang eines Mieterhöhungsverlangens bei defektem Hausbriefkasten
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist durch Einlegen in den Hausbriefkasten wirksam zugestellt, wenn zwar der Briefkasten defekt ist (fehlende Klappe), der Mieter den Mangel aber über ein Jahr lang hingenommen hatte. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    17.02.2016
  6. 5 C 72/16 - Treuwidriges Verlangen des Mieters auf Mangelbeseitigung zwecks Fortsetzung des vertragswidrigen Verhaltens
    Leitsatz: Ein Mieter handelt treuwidrig, wenn er Mangelbeseitigung verlangt, so dass nach Instandsetzung durch den Vermieter ein vertragswidriges Verhalten des Mieters fortgesetzt werden kann. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    12.10.2016
  7. 4 C 123/16 - Keine Mietminderung für feuchten Keller
    Leitsatz: Bei einer Vereinbarung im Mietvertrag, ein Keller werde nur „soweit verfügbar“ mitvermietet, kann der Mieter wegen Mängeln des überlassenen Kellerraums keine Gewährleistungsrechte geltend machen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    09.08.2016
  8. 31 M 8072/16 - Erinnerung gegen Ablehnung der Zwangsräumung
    Leitsatz: Der Gerichtsvollzieher muss sich von den Besitzverhältnissen vor Ort ein eigenes Bild verschaffen, wenn die Räumung wegen des Besitzes weiterer Personen abgelehnt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    12.07.2016
  9. 20 C 298/16 - Berücksichtigung von Hobbyräumen bei Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: 1. Für die Berechnung der Wohnfläche in einem Mieterhöhungsverlangen kommt es nicht darauf an, ob mitvermietete Räume im Untergeschoss bauordnungsrechtlich als nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet eingestuft wurden.2. Hobbyräume sind nach der maßgeblichen Wohnflächenverordnung keine Zubehörräume, sondern wie Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche Räume zumindest zum Teil bei der Ermittlung der Wohnfläche zu berücksichtigen.  (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    13.12.2016
  10. IX R 14/15 - Herd und Spüle keine Gebäudebestandteile, Kosten für eine Einbauküche in Gesamtheit auf zehn Jahre abzuschreiben, Scheinbestandteile
    Leitsatz: 1. Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht - als sog. Erhaltungsaufwand - sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (Änderung der Rechtsprechung). 2. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist (Änderung der Rechtsprechung).
    BFH
    03.08.2016