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V ZR 183/15 - Hinweispflicht des BerufungsgerichtsLeitsatz: Will das Berufungsgericht in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen, muss es dem Kläger rechtzeitig mitteilen, dass der bisherige Vortrag ergänzungsbedürftig ist. Ein Hinweis in der mündlichen Verhandlung ohne Vertagung oder Schriftsatznachlass reicht nicht. (Leitsatz der Redaktion)BGH21.01.2016
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V ZB 66/15 - Beschwer bei Klage auf Überbau, nachgeholte Zulassungsentscheidung des BerufungsgerichtsLeitsatz: 1. Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, eine von ihm nachgeholte Zulassungsentscheidung zu begründen. Unterbleibt eine Begründung oder ist sie auf einzelne Aspekte beschränkt, lässt dies deshalb nicht den Schluss zu, das Berufungsgericht habe einen von § 511 Abs. 4 ZPO abweichenden Maßstab angelegt oder nicht alle Zulassungsgründe geprüft.2. Die Beschwer für eine abgewiesene Klage auf Beseitigung eines Überbaus bemisst sich nach dem Wertverlust des überbauten Grundstücks.3. Bei einem rechtlich selbstständigen Teilgrundstück ist es nicht ermessensfehlerhaft, dies nicht zusammen mit dem Hausgrundstück als wirtschaftliche Einheit (mit höherem Quadratmeterpreis) anzusehen; zusätzlich kann der Bodenrichtwert herangezogen werden. (Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)BGH21.01.2016
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V ZB 19/15 - Kein Grundbucheintrag für nichtsrechtsfähigen Verein unter seinem NamenLeitsatz: Ein nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden.BGH21.01.2016
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I ZB 12/15 - Einstellung der Räumungsvollstreckung, SuizidgefahrLeitsatz: a) Im Verfahren auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO kann die Anhörung einer Partei in entsprechender Anwendung der §§ 375, 451 ZPO durch einen beauftragten oder ersuchten Richter erfolgen. Dies kommt nicht in Betracht, wenn Gesichtspunkte eine Rolle spielen, die nur aufgrund eines unmittelbaren Eindrucks von der Anhörung zutreffend beurteilt werden können. b) Ein absoluter Ausnahmefall, in dem eine Räumungsvollstreckung wegen einer beim Schuldner bestehenden Gesundheits- oder Suizidgefahr auf unbestimmte Zeit eingestellt wird, wird grundsätzlich nur vorliegen, wenn eine Verringerung des Gesundheitsrisikos oder der Suizidgefahr auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Mitwirkung des Schuldners und staatlicher Stellen in Zukunft ausgeschlossen erscheint.BGH21.01.2016
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V ZB 43/15 - Erlöschen eines Vorkaufsrechts für den ersten Verkaufsfall, Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft, TeilungsversteigerungLeitsatz: Das Erlöschen eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden dinglichen Vorkaufsrechts für einen Miteigentümer an dem Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers kann dem Grundbuchamt nicht durch den Zuschlagsbeschluss nachgewiesen werden, durch den der verpflichtete Miteigentümer das Grundstück in dem Zwangsversteigerungsverfahren zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft erwirbt.BGH21.01.2016
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III ZR 159/15 - Annahmefähigkeit eines widerruflich fortbestehenden Angebots, betreuende Belehrung durch und erforderliche Rechtskenntnisse des Notars, Bindungsfristklauseln, FortgeltungsklauselnLeitsatz: a) Ist bei einer sukzessiv erfolgenden Beurkundung von Vertragsangebot und Vertragsannahme das Angebot des Käufers einer Eigentumswohnung zum Zeitpunkt der Beurkundung der Annahmeerklärung des Verkäufers nach Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist erloschen, obliegt es dem die Annahmeerklärung beurkundenden Notar, in dessen Person nach dem von ihm entworfenen Angebot des Käufers mehrere für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags wesentliche Funktionen gebündelt sind, nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG, § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO („betreuende Belehrung“), den Käufer über die veränderte Sach- und Rechtslage zu informieren, um die weitere Vorgehensweise zu klären. b) Lässt sich die rechtliche Wirksamkeit einer Vertragsklausel nicht zweifelsfrei klären, darf der Notar das Rechtsgeschäft erst dann beurkunden, wenn die Vertragsparteien auf der Beurkundung bestehen, obwohl er sie über die offene Rechtsfrage und das mit ihr verbundene Risiko belehrt hat (Bestätigung BGH, Urteil vom 27. September 1990 - VII ZR 324/89, DNotZ 1991, 750). Eine solche Situation bestand im Dezember 2006 in Bezug auf eine mögliche Unwirksamkeit von unbefristeten Fortgeltungsklauseln, nach denen das Angebot des Käufers nach Ablauf einer Bindungsfrist (unbefristet) bis zum Widerruf des Angebots durch den Käufer fortgilt.BGH21.01.2016
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31 C 138/14 - Keine Videoüberwachung von NachbargrundstückenLeitsatz: Grenzen und Zulässigkeit der Videoüberwachung im Nachbarrecht.AG Brandenburg a. d. Havel22.01.2016
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65 S 442/15 - Fristlose Kündigung nach Zahlungsverzug, besondere persönliche Belastung des Mieters unerheblichLeitsatz: 1. Auch eine außergewöhnliche persönliche und wirtschaftliche Belastung des Mieters hindert nicht den Eintritt des Verzugs.2. Werden die Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum eingestellt, ist eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt, auch wenn der Mieter sich um (teilweisen) Abbau der Rückstände bemüht hat. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin22.01.2016
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63 T 3/16 - Streitwert für Feststellungsantrag auf Berechtigung zur MietminderungLeitsatz: Für die Feststellung auf Berechtigung zur Mietminderung ist gem. § 9 ZPO der 42-fache Minderungsbetrag maßgeblich. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin22.01.2016
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12 O 236/14 - Keine Maklerprovision bei wirksamem Vertragsrücktritt aufgrund Arglist des Grundstücksverkäufers, feuchte KellerräumeLeitsatz: Fehlt es an einem wirksamen Hauptvertrag, weil dieser durch wirksame Anfechtung in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist, entfällt auch der Anspruch auf Zahlung der ansonsten verdienten Maklerprovision; Gleiches gilt, wenn der Rücktritt vom Vertrag erklärt wird und der Rücktrittsgrund auch zur Anfechtung berechtigt hätte. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt (Oder)22.01.2016