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  1. XI ZR 187/14 - Schadensberechnung bei notleidenden und wegen Zahlungsverzugs vorzeitig gekündigten Krediten, Vorfälligkeitsentschädigung
    Leitsatz: § 497 Abs. 1 BGB (hier in der bis zum 31. Juli 2002 geltenden Fassung) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus (Bestätigung von Senatsurteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15, BGHZ 208, 278 Rn. 19).
    BGH
    22.11.2016
  2. 63 S 97/16 - Kostenverteilung bei verbundenen Anlagen für Abrechnungszeiträume vor 2014, Kosten der Warmwasserversorgung
    Leitsatz: 1. Nach der Neufassung der HeizkV ist bei verbundenen Anlagen der Kostenanteil der Warmwasserversorgung ab 31. Dezember 2013 mit einem Wärmemengenzähler zu ermitteln.2. Für davor liegende Abrechnungszeiträume ist die Wärmemenge nach der Formel des § 9 Abs. 2 HeizkV n. F. analog zu berechnen; auf einen unzumutbar hohen Aufwand kommt es nicht an. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    22.11.2016
  3. I-24 U 40/16 - Start von Flugzeugen oder Hubschraubern nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers
    Leitsatz: 1. Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten, wenn der Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte zustimmt und die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes eine Erlaubnis erteilt hat. Es handelt sich um ein repressives Verbot, von dem die Behörde unter Beachtung dieser Vorschrift nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. § 40 VwVfG) eine Befreiung erteilen darf („repressives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“). Einer Starterlaubnis bedarf es nur dann nicht, wenn der Pilot zuvor aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person auf freiem Feld gelandet ist.2. Der Ursachenzusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung und dem Schadenseintritt, hier zwischen dem unerlaubtem Start mit einem Hubschrauber und einem Flugunfall, ist als erwiesen anzusehen, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt, d. h. dass das Verhalten des Schädigers allgemein geeignet ist, den schädigenden Erfolg herbeizuführen, dieser Erfolg in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Vornahme der gefährlichen Handlung eingetreten ist und konkrete Anhaltspunkte für eine andere Ursache nicht ersichtlich sind. 3. Kommt es in engem zeitlichen Zusammenhang mit einem unerlaubten Außenstart zu einem Flugunfall, weil sich eine Gefahr realisiert, die durch das Startverbot vermieden werden sollte, trifft den Piloten i. d. R. der Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
    OLG Düsseldorf
    22.11.2016
  4. 8 U 121/15 - Verspätete Öffnung eines Einkaufszentrums (hier: LP 12 Mall of Berlin)
    Leitsatz: 1. Zur Minderung der Miete bei verzögerter Eröffnung eines neu zu errichtenden Einkaufszentrums. 2. Aus der Regelung in einem Formularmietvertrag, wonach der Mieter sein Geschäft spätestens 1 Monat nach Übergabe des Mietobjektes bzw. bei einer gemeinsamen Eröffnung des Geschäftszentrums zu eröffnen und die volle Miete zu zahlen hat, ergibt sich nur, dass das Geschäftszentrum nicht notwendig bei Übergabe eröffnet sein muss und die Mietsache für die vertraglich vereinbarte Ausbauzeit von einem Monat vertragsgemäß ist. 3. Der Mieter ist zur Minderung der Miete berechtigt, wenn das Geschäftszentrum darüber hinaus nicht eröffnet wird und das Mietobjekt infolge fehlender Zugänglichkeit für Kunden nicht für den Geschäftszweck des Mieters genutzt werden kann. 4. Die Regelung im Formularmietvertrag, „Verzögerungen in der Fertigstellung der Gewerke außerhalb des Mietobjekts geben dem Mieter kein Recht, die Übergabe abzulehnen, die Minderung des Mietzinses vorzunehmen oder Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, sie beeinträchtigen den Betrieb des Mietobjekts wesentlich“, gilt auch für Verzögerungen nach Übergabe.
    KG
    21.11.2016
  5. 20 U 109/14 - Ermittlung des merkantilen Minderwerts aufgrund von durch Nachbarbebauung verursachte Schäden
    Leitsatz: Zur Ermittlung des merkantilen Minderwerts von Baugrundstücken aufgrund von Schäden, die durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück entstanden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    21.11.2016
  6. V ZR 221/15 - Pflichtverletzung des Erwerbers eines entzogenen Wohnungseigentums bei weiterer Besitzüberlassung an ehemaligen Eigentümer
    Leitsatz: Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht.
    BGH
    18.11.2016
  7. V ZR 49/16 - Nachteile durch bauliche Maßnahme am Sondereigentum mit Ausstrahlung auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes, Mehrheitserfordernisse bei baulichen Veränderungen am Sondereigentum
    Leitsatz: a) Ein nach § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmender Nachteil liegt im Grundsatz auch vor, wenn eine bauliche Maßnahme am Sondereigentum auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes ausstrahlt und diesen erheblich verändert.b) Diese Feststellung erfordert einen Vorher-Nachher-Vergleich, bei dem in wertender Betrachtung der optische Gesamteindruck des Gebäudes vor der baulichen Maßnahme dem als Folge der baulichen Maßnahme entstandenen optischen Gesamteindruck gegenüberzustellen ist. c) Auf bauliche Maßnahmen am Sondereigentum, die nur wegen ihrer Ausstrahlung auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes für andere Wohnungseigentümer einen Nachteil darstellen, sind die Vorschriften des § 22 Abs. 2 und 3 WEG entsprechend anzuwenden. Handelt es sich bei der Maßnahme am Sondereigentum um eine Modernisierung oder modernisierende Instandsetzung, genügt es daher, wenn die in den genannten Vorschriften jeweils bestimmte Mehrheit der Wohnungseigentümer zustimmt.
    BGH
    18.11.2016
  8. V ZB 73/16 - Anspruch auf Unterlassung und/oder Widerruf von Äußerungen in Eigentümerversammlung als WEG-Sache
    Leitsatz: Wird ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung bzw. auf Widerruf von Äußerungen in Anspruch genommen, die er in der Wohnungseigentümerversammlung getätigt hat, liegt eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG vor, es sei denn, ein Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist offensichtlich nicht gegeben. 
    BGH
    17.11.2016
  9. V ZR 86/16 - Streitwerte bei Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen in WEG
    Leitsatz: 1. Der in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer des Rechtsmittelführers.  2. Wird mit der gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten Klage die Beseitigung einer baulichen Veränderung verlangt, bemisst sich der Streitwert gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem (hälftigen) klägerischen Interesse an der Beseitigung und dem (hälftigen) Interesse der Beklagten, keinen Rückbau vornehmen zu müssen; daneben sind die Grenzen des § 49a Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG und des § 49a Abs. 2 GKG zu beachten. 
    BGH
    17.11.2016
  10. 1 W 562/16 - Wirkung wechselseitig unter Familienmitgliedern erteilter notarieller Generalvollmachten
    Leitsatz: Haben sich Familienmitglieder untereinander notarielle Generalvollmachten zur Vertretung „in vermögensrechtlicher Hinsicht” erteilt, kann zum Nachweis der Auflassung an eine aus ihnen bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts die für die Gesellschaft abgegebene Erklärung eines von ihnen im eigenen und unter Bezugnahme auf die Vollmachten im Namen der übrigen Gesellschafter ausreichend sein. 
    KG
    17.11.2016