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Urteil Anspruch auf Unterlassung und/oder Widerruf von Äußerungen in Eigentümerversammlung als WEG-Sache


Schlagworte

Anspruch auf Unterlassung und/oder Widerruf von Äußerungen in Eigentümerversammlung als WEG-Sache

Leitsatz

Wird ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung bzw. auf Widerruf von Äußerungen in Anspruch genommen, die er in der Wohnungseigentümerversammlung getätigt hat, liegt eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG vor, es sei denn, ein Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist offensichtlich nicht gegeben. 

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