Urteil Zulässiger formularmäßiger Beitritt zur Werbegemeinschaft in Vereinsform, Regelung der Beitragszahlung durch Vereinssatzung
Schlagworte
Zulässiger formularmäßiger Beitritt zur Werbegemeinschaft in Vereinsform, Regelung der Beitragszahlung durch Vereinssatzung
Leitsatz
a) Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters in einem Einkaufszentrum, einer bestehenden Werbegemeinschaft in Form eines eingetragenen Vereins beizutreten, verstößt weder gegen § 305c Abs. 1 BGB noch gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
b) Ist in der Vereinssatzung der Werbegemeinschaft die Höhe der monatlich vom Mieter zu zahlenden Beiträge konkret beziffert, bedarf es im Hinblick auf das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB im Mietvertrag und in der Satzung keiner weiteren Festsetzung einer Höchstgrenze der Beiträge (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 12. Juli 2006 - XII ZR 39/04 - NJW 2006, 3057).
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