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Urteil Voraussetzungen für die Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters, keine Vereitelung des Vorkaufsrechts bei Verkauf vor Vermietung und vor Durchführung der Umwandlung


Schlagworte

Voraussetzungen für die Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters, keine Vereitelung des Vorkaufsrechts bei Verkauf vor Vermietung und vor Durchführung der Umwandlung

Leitsatz

Der Mieter ist nach § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB unter zwei - gleichberechtigt nebeneinanderstehenden - Alternativen zum Vorkauf berechtigt. Voraussetzung der ersten Alternative ist, dass nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und dieses dann an einen Dritten verkauft wird. Nach der zweiten Alternative ist die Entstehung eines Vorkaufsrechts davon abhängig, dass nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet werden soll und das zukünftige Wohnungseigentum an einen Dritten verkauft wird. In einem solchen Fall entsteht das Vorkaufsrecht nur dann, wenn sich der Verkäufer beim Verkauf des noch ungeteilten Grundstücks gegenüber dem Dritten zur Durchführung der Aufteilung nach § 8 WEG verpflichtet und ferner die von dem Vorkaufsrecht erfasste künftige Wohneinheit in dem Vertrag bereits hinreichend bestimmt war oder ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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