Urteil Umwandlungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt, Berliner Umwandlungsverordnung, Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Milieuschutz, Erhaltungssatzung
Schlagworte
Umwandlungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt, Berliner Umwandlungsverordnung, Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Milieuschutz, Erhaltungssatzung
Leitsatz
§ 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z. B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015, 1 W 518/15).
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