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Urteil Subjektive Risikobegrenzung des Versicherers durch strenge Wiederherstellungsklausel
Schlagworte
Subjektive Risikobegrenzung des Versicherers durch strenge Wiederherstellungsklausel
Leitsatz
Die sogenannte strenge Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung zielt auch auf eine Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers. Allein die Erwägung, mit der geforderten Neuwertentschädigung sei keine Bereicherung des Versicherungsnehmers verbunden, macht eine Prüfung der Voraussetzungen der Klausel nicht entbehrlich.
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