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Urteil Streitwert für Zustimmung zur Veräußerung
Schlagworte
Streitwert für Zustimmung zur Veräußerung
Leitsatz
Der Streitwert für die Klage auf die gemäß § 12 WEG nach der Teilungserklärung erforderliche Zustimmung zur Veräußerung bemisst sich immer nach dem vereinbarten Kaufpreis (so auch OLG Hamm MDR 2015, 938; OLG München NZM 2014, 589).
(Leitsatz der Redaktion)
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